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BAD WIMSBACH-NEYDHARTING. Die Haltung von dutzenden Hühnern sorgt in der Gemeinde Bad Wimsbach-Neydharting für Ärgernis bei den Nachbarn und einen Rechtsstreit. Der Bürgermeister hat die Hühnerhaltung untersagt.

Die Haltung von dutzenden Hühnern sorgt in Bad Wimsbach für Ärgernis. (Foto: teamfoto - stock.adobe.com)

Schon seit Jahren werden in einem Wohngebiet zahlreiche Hühner gehalten, sehr zum Ärgernis der Nachbarn. Sie verursachen Lärm und Gestank, wie Bürgermeister Erwin Stürzlinger erzählt.

„Die Situation ist zeitweise unerträglich“, beschreibt eine Stimme aus der Nachbarschaft die Situation. Die Hühner würden oft über Stunden täglich laut schreien, wird den Tips berichtet. Am schlimmsten sei aber der Gestank. Dieser penetrante Geruch durch die Exkremente mache den Aufenthalt auf der Terrasse oder im Garten unmöglich, lautet auch eine Aussage aus der Nachbarschaft. Außerdem würden Hühner Nachbargrundstücke verunreinigen und Blumenbeete umgraben.

Mittels Bescheid untersagt

Das Gesetz gibt klar vor: Sofern Personen durch eine Tierhaltung in Wohnungen oder auf Grundstücken gefährdet oder über das zumutbare Maß hinaus belästigt werden, hat der Bürgermeister als zuständiges Organ der Gemeinde gemäß den Bestimmungen des Oö. Polizeistrafgesetz tätig zu werden.

Das hat Bürgermeister Erwin Stürzlinger auch getan. Mittels Bescheid hat er die Hühnerhaltung untersagt. „Im Wohngebiet ist Hühnerhaltung schlicht nicht erlaubt, nach dem Polizeistrafgesetz habe ich hier handeln müssen“, sagt Stürzlinger.

Bescheid vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben

Gegen diesen Bescheid erhob der Hühnerhalter aber Beschwerde, mit der Begründung es würde sich um kein Wohngebiet handeln.

Das Landesverwaltungsgericht hob diesen Bescheid auf. Als Grund für die Aufhebung des Bescheides teilte das Landesverwaltungsgericht in einer Presseaussendung mit: „Vor der Untersagung einer solchen Tierhaltung ist durch die Behörde jedoch – allenfalls unter Zuhilfenahme sachverständiger Beurteilung – zu prüfen, ob anstelle einer Untersagung bereits auch die Vorschreibung bestimmter Anordnungen zur Beseitigung der Belästigung ausreichend ist.“

Laut dieser Rechtsauffassung hätte der Bürgermeister also prüfen müssen, ob andere Maßnahmen ausgereicht hätten um die Situation zu beseitigen.

Und weiter heißt es in der Aussendung: „Allfällige widmungs- oder baurechtliche Fragen zur gegenständlichen Tierhaltung wären darüber hinaus in einem gesonderten Verfahren zu beurteilen.“

„Falsches Urteil“

Als „völlig falsches Urteil“ bezeichnet das der Bürgermeister, selbst Jurist. „Ich hätte prüfen müssen, welche Maßnahmen es gibt, aber es gibt schlichtweg keine Maßnahmen, die eine Hühnerhaltung im Wohngebiet erlauben würden“, erklärt er auf Anfrage den Tips.

Und dass es sich um ein Wohngebiet handle stehe klar fest. Die Frage der Widmung und das Polizeistrafgesetz können man hier nicht trennen, fügt der Bürgermeister hinzu.

Der Bürgermeister hat nun einen weiteren Bescheid erstellt, aus dem unmissverständlich hervorgeht, dass es keine Maßnahmen gibt die eine Hühnerhaltung dort möglich machen und die Hühnerhaltung dauerhaft untersagt wird. Für eine Hühnerhaltung im angrenzenden Grünland wäre gesetzlich ein schlüssiges Betriebskonzept mit Gutachten vorzulegen.


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