Wels verstieß laut Behörde bei Umfrage gegen Datenschutzbestimmungen
WELS. Die vom Welser Bürgermeisters Andreas Rabl initiierte Befragung zu Sparmaßnahmen im Herbst 2016 sorgt neuerlich für Ärger. Im Vorfeld kritisierten SPÖ und Grüne „tendenziöse“ Formulierungen der Fragen. Bei der Durchführung vermuteten die Grünen dann eine Datenschutzverletzung. Dies wurde nun von der Datenschutzbehörde bestätigt.

Der Bürgermeister soll sich für die Befragung Daten aus dem Melderegister geholt haben, um Bürger gezielt anschreiben zu können, was jedoch rechtswidrig sei. Rabl hatte den Zugriff auf das Melderegister damit argumentiert, er musste die Bürger über die Befragung informieren. Aus jener Informationspflicht des Bürgermeisters gehe aber hervor, dass eine solche Information nur dann vorliege, wenn alle Bürger die Auskunft erhalten. Das Welser Stadtoberhaupt hatte jedoch nur österreichische Staatsbürger über 16 Jahre informiert, nicht die gesamte Wohnbevölkerung.
Stimmberechtigte in Kenntnis gesetzt
Die Stadt Wels bestätigte den entsprechenden Bescheid der Datenschutzbehörde vom 7. April erhalten zu haben, glaubt sich aber im Recht. So habe man lediglich Stimmberechtigte über die Befragung in Kenntnis gesetzt. Dies sei auch in anderen Städten oder Gemeinden gängige Praxis, hieß es. Als Beispiel wurde Gmunden angeführt, wo bei der Bürgerbeteiligung zur Neugestaltung der Esplanade im Herbst des vergangenen Jahres genauso vorgegangen worden sei. Derzeit prüfe die Stadt, ob man gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde berufen werde. Die Frist endet Anfang Mai.
Die Bürgerbefragung Anfang Oktober ging über die Themen Verkehr, Finanzierung der Volkshochschule und Kulturveranstaltungen. 6613 Personen beteiligten sich daran. Das entsprach einem Rücklauf von 15 Prozent.


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