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WELS. „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Und die Überprüfung ist im Gesetz vorgeschrieben“, sagt FP-Vizebürgermeister Gerhard Kroiß. Die Rede ist davon, dass die Ordnungswache künftig mit Mitarbeitern der Sozialabteilung die Bezieher der Sozialhilfe Neu unangekündigt überprüft.

Antrag gestellt. Foto: Wodicka
Antrag gestellt. Foto: Wodicka

Überprüft werden die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, Scheinmeldungen, etwaige Langzeitaufenthalte im Ausland, die Vermögensangaben sowie die Deutschkenntnisse aller Bewohner, die am Arbeitsmarkt vermittelbar sind. Im Jahr 2019 gab es 33 Anzeigen. Diese Zahl wird sich voraussichtlich 2020 erhöhen. „Sozialhilfemissbrauch ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine gerichtlich strafbare Handlung, die eine Anzeige nach sich zieht“, zeigt sich Kroiß knallhart.

48 Prozent der Sozialhilfeempfänger waren übrigens österreichische Staatsbürger.

Unterlagen fehlen

2020 wurden an 1.150 Personen 2,13 Millionen Euro ausbezahlt. 2019 waren es 2,27 Millionen bei 1.382 Anträgen: „Die gute Wirtschaftslage hat geholfen“, sagt die FP-Sozialreferentin Christa Raggl-Mühlberger. Normalerweise dauert es 14 Tage, bis ein Bescheid ausgestellt ist. „Aber bei zehn Antragsstellern fehlen bei zehn immer irgendwelche Unterlagen, die dann nachgeliefert werden müssen“, sagt die Vizebürgermeisterin über die oft mühsame Arbeit in der Abteilung.<

Informationen, Zahlen

Sozialhilfe können österreichische Staatsbürger, EU/EWR- und Drittstaatsangehörige sowie Asylberechtigte beziehen. Subsidiär Schutzberechtigte hingegen erhalten lediglich die Grundversorgung.

Leistungen der Sozialhilfe sind nur Personen zu gewähren, die von einer sozialen Notlage betroffen und bereit sind, sich um die Abwendung, Milderung  oder Überwindung dieser Notlage zu bemühen. Die Sozialhilfe ist keine Dauerleistung.

Im Jahr 2019 gab es insgesamt 1.150 Personen (2018: 1.382 Personen), die über einen Zeitraum die Sozialhilfe bezogen. Von diesen 1.150 Personen waren 48 Prozent österreichische Staatsbürger.


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