Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

ÖSTERREICH/WELS/WELS-LAND. Das Verbot von Vollspaltböden in der Schweinehaltung kommt. Es wird mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert. 

Am Vollspaltboden können die Ausscheidungen der Tiere gut abtransportiert werden. Die Schweine sind trocken, sauber und gesund. (Foto: privat)

Die Vollspaltenbodenhaltung ist in der konventionellen Landwirtschaft eine oft genutzte Haltungsform von Schweinen und Rindern. Dabei verfügt der Boden aus Beton oder Plastik über einen Schlitzanteil von 15 Prozent, durch den die Ausscheidungen der Tiere in die Güllegrube fallen. Tierschützer kritisieren, dass diese Haltung nicht artgerecht und die Tiere öfter krank und verletzt seien.

2039 ist Schluss

Das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten erfolgt Ende 2039. Bis dahin müssen bestehende Ställe auf eine neue Haltungsform umgebaut werden. Ab 2023 gibt es ein gesetzliches Verbot für den Neu- und Umbau von Ställen mit herkömmlichen Vollspaltenbuchten.

Kaineder: „Meilenstein“

Das Tierwohlpaket der Bundesregierung enthält auch Verbesserungen bei der Kastration von Ferkeln, ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken und Einschränkungen bei Tiertransporten. Für Konsumentenschutz-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) ist das Aus für Vollspaltenböden ein „Meilenstein für das Tierwohl“.

Der Konsument ist gefragt

Profitieren würden nicht nur die Tiere, sondern auch Bauern und Konsumenten. „Die Konsumenten entscheiden mit ihrem Kauf schlussendlich selbst, welche Produkte im Handel angeboten werden. Jeder Griff zu einem Produkt von heimischen Bauern, die auf hohe Tierwohlstandards setzen, ist ein wichtiger Schritt für mehr Tierschutz, unterstützt die heimische Landwirtschaft und hilft auch dem Klima.“

„Die Folgen bedenken“

So schön diese Änderungen für Tierschützer und Konsumenten auch klingen: Für die betroffenen Landwirte ist das Verbot auf den ersten Blick eine Katastrophe. „Ich habe eine ordentliche Wut“, sagt demnach auch eine Landwirtin, die nicht genannt werden möchte, weil sie Angst vor bösen Reaktionen hat. „Die Verantwortlichen denken einfach nicht weiter. Es reicht ja nicht, den Boden auszutauschen, es muss das ganze System ausgetauscht werden“, weist sie auf die enorme finanzielle Belastung hin. Ob der Konsument gewillt ist, 20 bis 30 Prozent mehr zu zahlen, bezweifelt sie und befürchtet: „Viele Betriebe werden aufhören, dann wird der Grund verpachtet und irgendwann an Makler verkauft werden.“

Die weitreichenden Folgen, die nicht abschätzbar sind, sieht auch Bezirksbauernkammerobmann Leopold Keferböck. Der Sipbachzeller ist als Schweinebauer selbst von der Gesetzesnovelle betroffen. „Die Betonspalten sehe ich nicht als so tierunfreundlich. Die Tiere sind definitiv sauberer. Das Entsetzen bei den Landwirten über das Verbot ist dementsprechend groß, weil die Argumente nicht nachvollziehbar sind und die Gegner immer absolute Negativbeispiele bringen. Dass es in der Vergangenheit ein, zwei Beispiele gab, wo nicht richtig gearbeitet wurde, bestreiten wir nicht“, so Keferböck, der betont, dass sich die große Mehrheit an die Vorgaben halte.

„Stroh klingt idyllisch“

Eine Einstreu mit Stroh klinge auf den ersten Blick idyllisch, bringe aber neben Staub unter anderem auch die Gefahr von Pilzerkrankungen und einen enormen Mehraufwand mit sich. „Wenn der Konsument das bezahlt, bin ich sofort dabei. Aber da muss natürlich auch der Handel in die Pflicht genommen werden, denn der erhöht seine Spannen und Aufschläge regelmäßig, aber bei uns Landwirten kommt nichts an“, betont der Kammerobmann. „Wenn mit einer gesetzlichen Verordnung überall drübergefahren wird, wird ein gewisser Teil der Produzenten wegfallen“, ist auch er überzeugt. Die Folge seien steigende Fleischimporte mit niedrigeren Standards, ein schlechterer CO2-Abdruck, ein Verlust an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen.

Lange Übergangsfrist

Franz Schmidhuber ist Obmann des VLV Ferkelrings OÖ und war als solcher an der Ausarbeitung der Regelung beteiligt. „Ich finde es einen guten Kompromiss, vor allem weil wir eine lange Übergangsfrist ausgehandelt haben. Aber natürlich gibt es bei Veränderungen immer welche, die mehr betroffen sind“, so der Thalheimer, der „ein voller Befürworter“ der Vollspalte ist. „Ich bin überzeugt, dass Vollspalte das Tierwohlste in der Nutztierhaltung ist. Es ist das Praktikabelste und für alle das Positivste auch für die Tiere“, verweist Schmidhuber auf eine Tierwohlhaltung in der Steiermark, wo die Schweine die Wahl zwischen Stroh, Beton und Vollspalten haben und dabei die Vollspalten bevorzugen. „Wir sind ja absolut für mehr Tierwohl, aber es muss auch einen Aufschlag geben“, verweist Schmidhuber auf die Investitionen, die auf die Landwirte zukommen. Allerdings gebe es für jene, die bereits jetzt Flächen mit weniger Schlitzanteil bauen, schon einen gehobenen Förderanspruch und danach gleich wieder einen Investitionsschutz.

Suche nach Alternativen

Keferböck empfiehlt, einmal abzuwarten, was konkret beschlossen wird, dann werde die Kammer eine Info-Kampagne in der Branche starten. Positiv sei, dass es immerhin jetzt schon wieder ein wenig Planungssicherheit gebe. Schmidhuber verweist auf ein Projekt, das bis 2027 läuft und Alternativen für die klassische Vollspalte sucht. „Das ist das Positive in Österreich, dass wir Landwirte ein starke Vertretung haben.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden