Jungfamilien Förderung in Oberösterreich und Niederösterreich
Die Wohnbauförderung, die Förderung zur Wohnungs- und Eigenheimsanierung sowie die Wohnbeihilfe steht ja grundsätzlich nicht nur Menschen bis zu einem gewissen Lebensalter zur Verfügung. Es gibt aber auch Förderungen, die sich nur an Jungfamilien richten. Durch zusätzliche Unterstützung soll ihnen der Weg zum Eigenheim vereinfacht werden. Welche Förderungen es speziell für Jungfamilien aus Oberösterreich und Niederösterreich gibt, erfahren Sie hier.
Niederösterreich
Wohnbauförderung Eigenheim für Jungfamilien
Bei der Wohnbauförderung Eigenheim, die aus einem Darlehen mit einem Fixzinssatz von einem Prozent besteht, werden Familien aus Niederösterreich besonders berücksichtigt. Wie viel Förderung Sie bekommen, hängt von den vier Faktoren energiesparende Bauweise, Lagequalität, Ortskernbelebung und Familiensituation ab, bei der unter anderem die Anzahl der Kinder berücksichtigt wird. Jungfamilien profitieren hier zusätzlich von einem Familienbonus über 5.000 Euro, welche den Gesamtbetrag des gewährten Darlehens erhöhen.
Ebenso erwähnenswert: Für niederösterreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht sich das Darlehen noch einmal auf zusätzlich 2.500 Euro.
Eigenheimsanierung für Jungfamilien
Die Eigenheimsanierung wird mit einem auf zehn Jahre laufenden dreiprozentigem Zuschuss zu Ihrem Darlehen gefördert. Grund zur Freude haben auch hier die Jungfamilien. Haben diese nämlich ein Eigenheim gekauft und thermisch saniert, packt das Land Niederösterreich bei Vorlage des Energieausweises noch einmal 5.000 Euro auf den Standard-Zuschuss.
Tipp des Finanzdienstleisters Optifin: In Niederösterreich profitieren Jungfamilien unter 40 und Jungehepaare unter 35 von der Baurechtsaktion des Landes Niederösterreich. Dabei handelt es sich um das Recht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten, ohne der grundbücherliche Eigentümer zu sein. Interessierte haben hierfür die Möglichkeit, ein Grundstück um einen Kaufpreis von maximal 55.000 Euro und einer Fläche von maximal 770 Quadratmetern zu suchen und beim Land Niederösterreich einen Antrag auf Abschluss eines Baurechtsvertrages zu stellen. Um die Förderhöhe zu berechnen, stellt die AK Oberösterreich für alle Mitglieder (Zugangskontrolle) einen Wohnbauförderungsrechner zur Verfügung.
Oberösterreich
Wohnbauförderung
Anders als in Niederösterreich werden Jungfamilien in Oberösterreich nicht mit einem extra Darlehnsbetrag bezuschusst, wenn sie sich entschließen, ein Eigenheim zu bauen oder zu kaufen. Hauptaugenmerk wird hier auf die Berechtigten und die Einkommensgrenzen gelegt. Jungfamilien, die unter 35 Jahre alt und Ehepaare, die nicht länger als 5 Jahre verheiratet sind, zählen dabei zu den Genussberechtigten. Ebenso gefördert werden alleinstehende Elternteile unter 35 mit mindestens einem Kind unter fünf Jahren.
Tipp des Finanzdienstleisters Optifin: Um allgemein junge Menschen in eine bedarfsgerecht geschnittene, günstige Mietwohnung zu bringen, fördert das Land Oberösterreich gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und gewerbliche Bauträger. Dieser günstige Wohnraum kann von allen jungen Mietern, Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern mit niedrigem Einkommen in Anspruch genommen werden, die ihren (gemeinsamen) Hauptwohnsitz in dieser Wohnung begründen. Der Antrag wird an die Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung, gestellt. Diese Förderung (Stichwort „Junges Wohnen„) gibt es ebenfalls in Niederösterreich.
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