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WAIDHOFEN/YBBS. In Niederösterreich sind alle Bezirkshauptmannschaften und Magistrate der Städte mit eigenem Statut mit Amtstierärzten besetzt. Seit Oktober 2020 ist Veterinärrat Georg Six als Amtstierarzt für Waidhofen a/d Ybbs tätig. Er tritt die Nachfolge von Josef Kienesberger an.

Bürgermeister Mag. Werner Krammer, Dr. Franz Hörlesberger, VR Mag. Georg Six, VR Dr. Josef Kienesberger und Magistratsdirektor Mag. Christian Schneider (v. l.)Foto: Stadt Waidhofen

Der geborene Opponitzer Georg Six absolvierte 1994 das veterinärmedizinische Studium in Wien. 1996 gründete der Tierarzt eine Groß- und Kleintierpraxis in Göstling. Seit 2002 bietet er in Waidhofen a/d Ybbs in seiner Praxis in der Kapuzinergasse kompetente und rasche Hilfe für kleine und große Vierbeiner.

Beruflicher Werdegang

Seit 2011 ist Georg Six Bezirkstierärztevertreter für Amstetten und Waidhofen/Ybbs, Vorstandsmitglied im Ausschuss der Landesstelle Niederösterreich der Österreichischen Tierärztekammer sowie seit 2012 Vorstandsmitglied des NÖ Tiergesundheitsdienstes. Mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18.09.2020 wurde Georg Six der Berufstitel Veterinärrat verliehen.

Dank an Kienesberger

WVP-Bürgermeister Werner Krammer, Magistratsdirektor Christian Schneider sowie Franz Hörlesberger bedankten sich herzlich bei Josef Kienesberger und wünschten Georg Six alles Gute für seine neuen Aufgaben. „Ich freue mich sehr, dass wir mit Georg Six einen so erfahrenen und kompetenten Tierarzt bei uns im Offenen Rathaus begrüßen dürfen! Mein herzlicher Dank geht an dieser Stelle auch an Josef Kienesberger, der seine Tätigkeit mit höchster Sachkenntnis und Umsicht 30 Jahre lang ausübte“, so Bürgermeister Werner Krammer.

Aufgaben des Amtstierarztes

Amtstierärzte vollziehen das Veterinärwesen betreffende Gesetze, Verordnungen und Vorschriften und greifen in veterinärpolizeiliche und tierhygienische Angelegenheiten ein. Sie kontrollieren Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel und den Verkehr mit Tieren und tierischen Produkten, um Seuchenverschleppung zu verhindern und die Einhaltung von Tierschutzvorschriften sicherzustellen. Als Organe der Bezirksverwaltungsbehörde überwachen sie die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und den hygienischen Zustand von Schlachthäusern und Fleischereibetrieben. Sie überwachen auch die Tierkörperbeseitigung und Entsorgung von tierischen Abfällen.


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