
NÖ. Die Situation rund um das Corona-Virus und der zweite Lockdown betrifft nun auch die Rauchfangkehrer. Da die Heizperiode derzeit voll im Gange ist, müssen die für den Schutz und die Sicherheit relevanten Kehrtätigkeiten unter Einhaltung strengster Schutzmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden.
So ist der öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer angehalten, Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Abstand zu halten und die Arbeiten so weit möglich ohne direkten Kundenkontakt durchzuführen. Auch eine eigenhändige Unterschrift im Kehrbuch des Rauchfangkehrers ist derzeit nicht erforderlich.
Notdienstnummer 24/7
Da man aber aus den Erfahrungen des ersten Lockdowns weiß, dass es trotzdem zu gewissen Notsituationen kommen kann, richten die öffentlich zugelassenen Rauchfangkehrer auch diesmal wieder einen 24/7-Notdienst ein. Die Notdienstnummer des jeweiligen Rauchfangkehrers findet man wiederum auf www.rauchfangkehrer.org. „So ist die telefonische Erreichbarkeit für Kunden, Behörden, Blaulichtorganisationen und Energieversorger gegeben und bei Gefahr im Verzug kann rasch reagiert werden“, sagt der NÖ Landesinnungsmeister der Waidhofner Rauchfangkehrer Peter Engelbrechtsmüller.
Vorläufig bis 7. Dezember
Die Gesamtsituation wird in enger Abstimmung mit den Behörden laufend evaluiert und diese Regelung gilt bis auf Weiteres, mindestens aber bis zum 7. Dezember 2020. „In schwierigen Zeiten sind wir alle gefordert, bestmöglich zusammenzuhalten und gleichzeitig in Notsituationen zu helfen“, sagt Engelbrechtsmüller, der versichert, dass durch diese Maßnahmen bei Gefahr im Verzug vom jeweiligen Rauchfangkehrer jederzeit geholfen werden kann und wird.
Notdienstnummer unter: