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Ferialarbeit, Praktikum oder doch Volontariat?

Katharina Vogl, 03.07.2015 10:30

BEZIRK ZWETTL. Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Jugendliche gehen in den Ferien arbeiten, um Geld zu verdienen oder weil sie ein verpflichtendes Praktikum absolvieren. Was dabei aus Sicht der Sozialversicherung zu beachten ist, erklären Fachleute der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Denn: Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob.

V.l.: Anne Blauensteiner, (Bezirksvertreterin Frau in der Wirtschaft), Service-Center-Leiter Emmerich Temper (NÖGKK) und Bezirksstellenleiter Mario Müller-Kaas (Wirtschaftskammer) beim Informationsaustausch. Foto: NÖGKK

Man unterscheidet zwischen einer Ferialarbeit, einem Praktikum und einem Volontariat. FerialarbeitDie meisten Schüler sowie Studierende wollen sich im Sommer ihr Taschengeld aufbessern. Diese werden als Ferialarbeiter oder  angestellte tätig und sind daher als Dienstnehmer im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzumelden. Das bedeutet, sie sind weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Sie haben Anspruch auf kollektivvertragliche Entlohnung, aliquoten Urlaub und Sonderzahlungen. Übersteigt das monatliche Entgelt den Betrag von € 405,98 (Geringfügigkeitsgrenze für 2015), sind sie kranken-, unfall-, pensions- und arbeitslosenversichert. Bei einem geringeren Entgelt ist man nur unfallversichert. PraktikumSteht beim Ferialjob die Ausbildung im Vordergrund, handelt es sich sozialversicherungs-rechtlich um Praktikanten. Diese Jugendlichen müssen im Rahmen des Lehrplanes oder der Studienordnung eine bestimmte Tätigkeit ausüben. Eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung gegenüber dem Betrieb besteht jedoch nicht. Ferialpraktikanten sind automatisch unfallversichert. Wer für dieses Praktikum ein - freiwilliges - „Taschengeld“ erhält, ist jedoch als Dienstnehmer anzumelden und unterliegt der Vollversicherung. Bis zu einem Taschengeld in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (2015: € 405,98), besteht nur ein Unfallversicherungsschutz. VolontariatVolontäre wollen nach Absolvierung der Schule oder des Studiums praktische Kenntnisse gewinnen. Auch hier steht - allerdings auf freiwilliger Basis - der Ausbildungs- und Lern-zweck an erster Stelle. Sie sind direkt bei der AUVA zur Unfallversicherung an- und abzu-melden. Wird „Taschengeld“ bezahlt oder liegt ein normales Arbeitsverhältnis vor, ist aller-dings eine Meldung bei der Gebietskrankenkasse erforderlich.Die Anmeldung bei der Sozialversicherung ist in jedem Fall Sache des Dienstgebers. Praxisleitfaden mit allen InfosDetaillierte Infos bietet ein „Praxisleitfaden für Praktikanten“, der unter www.noedis.at zum Download bereitsteht. Für Fragen steht die Serviceline 050899/7100 zur Verfügung.


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