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ZWETTL. Kündigungen im Krankenstand stehen im Bezirk Zwettl nach wie vor an der Tagesordnung, dies wurde bei der Präsentation der Halbjahresbilanz am 20. August bekannt gegeben. Jürgen Binder, Leiter der Arbeiterkammer Zwettl, schätzt, dass diese rund 20 Prozent aller beratenden Fälle ausmachen.

  1 / 2   V.l.: AK-Leiter Zwettl Jürgen Binder, AKNÖ-Präsident Markus Wieser, Arbeitsrechtsexperte Karl Heigel: 32,7 Millionen Euro konnten in NÖ für Beschäftigte geholt werden.

Oft wird hier aber rechtswidrig und zu Lasten des Arbeitnehmers vorgegangen, gibt der Präsdent der Arbeiterkammer Niederösterreichs, Markus Wieser zu bedenken.Gehalt halbiertEin Restaurantfachmann aus dem Bezirk Zwettl wurde nach der Meldung des Krankenstandes gekündigt. Als er mit zwei Monaten Verspätung die Gehaltsabrechnung in den Händen hielt, traute er seinen Augen kaum, er bekam nur die Hälfte seines Gehaltes. „Unmittelbar nach der Krankmeldung wurde seine Arbeitszeit von ursprünglich 40 auf 20 Stunden herabgesetzt, aber Krankenstände dürfen nicht zum Vorwand genommen werden, um Löhne und Gehälter einfach zu kürzen“, erklärt AK-Leiter Jürgen Binder. Zwar ist eine Kündigung während des Krankenstandes rechtlich erlaubt, aber die sonst geltenden Kündigungsfristen und –termine snd einzuhalten. „Der Arbeitgeber hat für die Dauer des Krankenstandes das Entgelt zu bezahlen, soweit der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat“, erklärt Arbeitsrechtsexperte Karl Heigel. Um dies zu umgehen, werden Arbeitnehmer immer öfter zu einvernehmlichen Kündigungen im Krankenstand gedrängt, damit endet die Zahlungspflicht des Arbeitgebers mit Ende des Dienstverhältnisses. Krankengeld gibt es zwar sofort, dieses ist jedoch niedriger als das Arbeitsentgelt. Entgeltfortzahlung bei einvernehmlicher AuflösungAK-Präsident Wieser plädiert demnach bei einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses für eine generelle Entgeltfortzahlung. Und erneuert gleichzeitig die Forderung für eine verpflichtende betriebliche Gesundheitsvorsorg als präventive Maßnahme im Sinne des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers. Halbjahresbilanz Arbeiterkammer ZwettlBeratungen gesamt: 1.250 (persönlich, schriftlich und telefonisch)Interventionen beim Dienstgeber: 25 FälleRechtsschutz: 9 Fälle (kostenlos)eingebrachte Entgeltnachzahlungen: 29.480 EuroInsolvenzen: 22.000 Euro (für 10 Arbeitnehmer aus drei Betrieben)


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