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BEZIRK ZWETTL. Reinhold Schneider, Regionalsekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbundes Waldviertel, informiert über die Steuerreform, die mit 1. Jänner in Kraft trat und in allen Einkommensgruppen zu Entlastungen führt - im Bezirk Zwettl sind dies insgesamt 14 Millionen Euro im Jahr.

Jürgen Binder (AKNÖ Zwettl) und Reinhold Schneider (ÖGB-Regionalsekretär Waldviertel).
Jürgen Binder (AKNÖ Zwettl) und Reinhold Schneider (ÖGB-Regionalsekretär Waldviertel).

Um kleinere Einkommensbezieher besonders zu entlasten, wurde der Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent gesenkt. Die Besteuerung wird künftig in sechs Tarifstufen gestaffelt. Konkret sind Einkommen unter 11.000 Euro steuerfrei. Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro Jahresbrutto werden mit 25 Prozent besteuert, jene zwischen 18.000 und 31.000 Euro mit 35 Prozent. All jene in der dritten Stufe (bis 60.000 Euro) müssen mit 42 Prozent rechnen, die vierte Stufe (bis 90.000) mit 48 Prozent. Darüber werden 50 Prozent fällig. Ab einer Millionen Euro Jahresverdienst steigt der Spitzensteuersatz auf 55 Prozent.

Negativsteuer ausgebaut

Die Negativsteuer für Geringverdiener wurde ausgebaut. Für all jene, die unter der Steuerfreigrenze verdienen, wird die Negativsteuer von derzeit 110 auf maximal 400 Euro ausgeweitet. Kleinpensionisten kommen erstmals in den Genuss einer Steuergutschrift von maximal 110 Euro. Teile dieser Erhöhung sind bereits 2015 zur Anwendung gekommen.Das Ausmaß und der Kreis der Anspruchsberechtigten der sogenannten Negativsteuer wurde deutlich ausgeweitet. Geleistete Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern, die aufgrund ihres geringen Einkommens keine Einkommensteuer bezahlen, können in deutlich höherem Ausmaß rückerstattet werden. Der Anteil der rückerstattungsfähigen Sozialversicherungsbeiträge wird ab 2016 auf 50 Prozent erhöht, die sogenannte Negativsteuer steigt von 110 auf maximal 400 Euro.

Kinderfreibetrag

Für Familien wurde der Kinderfreibetrag von 220 auf 400 Euro aufgestockt. Wenn beide Elternteile ein steuerpflichtiges Einkommen aufweisen, kann von beiden ein gesplitteter Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Dieser erhöht sich von derzeit 132 auf 300 Euro pro Elternteil und wird somit mehr als verdoppelt. Beantragen beide Elternteile den Kinderfreibetrag, erhöht sich dadurch der Freibetrag auf insgesamt 600 Euro.


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