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Arbeiterkammer: "Kündigungen am Spitalsbett sowie im Krankenstand keine Seltenheit"

Katharina Vogl, 23.02.2018 08:47

ZWETTL. Der Krankenstand schützt vor Kündigung nicht - die Auflösung eines aufrechten Dienstverhältnisses im Krankenstand ist auch in der Region keine Seltenheit, betont der Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer (AK) Zwettl, Jürgen Binder, im Zuge der Jahresbilanz.

  1 / 2   V.l.: AK Bezirksstellenleiter Jürgen Binder mit Engelbert Artner, Kammerrat der AK Niederösterreich

Jürgen Binder schilderte ein besonders drastisches Beispiel von einer 32-jährigen Handelsangestellten, der die Kündigung an das Spitalsbett geliefert wurde. Zudem meldete sie ihr Chef während des Spitalsaufenthalts auf eine geringfügige Beschäftigung um, ohne ihr Wissen. Das stellte sich zu dem Zeitpunkt heraus, als die Frau, Monate später, endlich die ausständigen Gehaltsabrechnungen erhielt. Somit war die 32-Jährige - ohne es zu ahnen - nicht mehr pflichtversichert, auch das ihr zustehende Gehalt sowie das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld hätte sie demnach nicht bekommen. 

Nach Prüfung der Unterlagen forderte die Arbeiterkammer die ausstehende Summe ein, der Arbeitergeber überwies ihr nach einer Entschuldigung prompt die geforderten 1600 Euro netto. 

Ab 1. Juli: Änderung bei Entgeltfortzahlungen

„Eine Kündigung am Spitalsbett ist ein absolutes No-Go“, appelliert Jürgen Binder an alle Arbeitgeber, das zu unterlassen. Er spricht von etwa zehn Auflösungen im Krankenstand monatlich in der Region, viele Fälle davon einvernehmlich. „So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die Mitarbeiter während des Krankenstandes sparen“, schildert Engelbert Artner, Kammerrat der AK NÖ.

Dahingehend werde man künftig wohl einmal mehr überlegen, denn ab 1. Juli wird einer lang gehegten Forderung von AK und ÖGB Folge geleistet: ab 1. Juli 2018 muss der Arbeitgeber auch bei einer einvernehmlichen Auflösung im Krankenstand eine Entgeltfortzahlung (bis zu acht Wochen) tätigen und zwar bereits ab dem ersten Dienstjahr.

Jahresbilanz 2017

Fast 3000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr an die Bezirksstelle gewandt, „mehr als eine Million Euro konnte für die Arbeitnehmer der Region erstritten werden“, fasst Jürgen Binder zusammen. Immer wieder handle es sich dabei um nicht ausbezahlte Überstunden, Löhne oder Gehälter oder Abfertigungen, ungerechtfertigte Entlassungen oder Bezahlungen unterhalb des Kollektivvertrages. Aber auch Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit werden oft zum Thema der Beratungen, so Engelbert Artner. 

Niederösterreichweit hat die AK übrigens 51 Millionen Euro für ihre Mitglieder, allein im Arbeits- und Sozialrecht, erkämpft.

Jahresbilanz 2017 - Bezirk Zwettl

  • Beratungen gesamt: 2920 (persönlich, schriftlich und telefonisch)
  • Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 820.209 Euro
  • Davon Insolvenzvertretung: 255.774 Euro
  • Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 1.083.041 Euro

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