SPÖ-Bezirksvorsitzender Kraus fordert Unterstützung für Selbstständige, die zur Corona-Risikogruppe gehören
BEZIRK ZWETTL. „Genau wie ArbeitnehmerInnen müssen auch Selbstständige, für die das Corona-Virus eine besondere Gefahr darstellt, als Risikogruppe anerkannt werden und einen erhöhten Schutz sowie einen Ersatz für Einkommenseinbußen erhalten“, fordert Herbert Kraus, Vizepräsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ).

„Dazu zählt auch, dass betroffene UnternehmerInnen genauso wie ArbeitnehmerInnen vom Dachverband der Sozialversicherungen informiert werden, wenn sie zur Risikogruppe gehören. Dass diese Information Selbstständige bis dato nicht bekommen haben, ist völlig unverständlich“, so Kraus. Menschen, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus einen schweren Verlauf nehmen kann, wie jene mit Vorerkrankungen, gehören zur sogenannten Risikogruppe. Wird Arbeitnehmern vom Hausarzt ein Risikoattest ausgestellt, haben diese aufgrund einer kürzlich beschlossenen Gesetzesänderung Anspruch auf einen geschützten Arbeitsplatz, Homeoffice - oder falls dies nicht möglich ist - auf Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung durch den Staat.
Zusätzliches Risiko für Betroffene oder Umsatzeinbußen
„Hier wird aber komplett auf die Selbstständigen vergessen: Für UnternehmerInnen, die ebenfalls zur Risikogruppe gehören, gibt es diese Maßnahmen in der Form nicht. Selbstständige, die nun wegen Vorerkrankungen als Vorsichtsmaßnahme Kunden- und andere Geschäftskontakte einschränken müssen, erleiden zusätzliche Umsatzeinbußen“, erklärt Herbert Kraus, „auf der anderen Seite gibt es UnternehmerInnen, die zur Risikogruppe gehören, ihre Tätigkeit ungeachtet des gesundheitlichen Risikos derzeit aber dennoch ausüben müssen, um über die Runden zu kommen. Bei Unterstützungsleistungen des Bundes besteht ja zudem eine Schadensminderungspflicht, die besagt, dass von Umsatzeinbußen betroffene Unternehmen möglichst rasch wieder den Betrieb aufnehmen sollen.“
Unternehmer müssen genauso geschützt werden
„Derzeit ist vorgesehen, dass nur DienstnehmerInnen, Lehrlinge und geringfügig beschäftigte Personen vom Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Schreiben erhalten, in dem sie informiert werden, dass sie zur Risikogruppe zählen. Auf die UnternehmerInnen zu vergessen, ist einfach skandalös. Diese Informationsschreiben müssen umgehend auch jene Selbstständigen erhalten, für die das Corona-Virus eine besondere Gefahr darstellt. Es muss im Sinne der Fairness und der Gesundheit aller sichergestellt sein, dass diese UnternehmerInnen genauso geschützt werden und eine finanzielle Unterstützung erhalten. Vor allem für Einpersonen- und KleinstunternehmerInnen wäre hier eine eigene soziale Absicherung wichtig“, setzt sich SWV NÖ-Vizepräsident Herbert Kraus für Selbstständige ein, die zu dem Kreis der besonders gefährdeten Personen gehören.


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