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COVID-19 Dienstbetrieb der Landespolizeidirektion Niederösterreich

Leserartikel Eva Leutgeb, 16.03.2020 11:21

NÖ. Aufgrund der bundesweit notwendigen Einschränkungen zur Eindämmung des COVID-19 Virus wird es bis auf Widerruf Einschränkungen des Parteienverkehrs bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich geben. Es werden alle Bürger ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren beziehungsweise Anliegen soweit möglich telefonisch oder elektronisch abzuklären, beziehungsweise zu erledigen.

Foto: polizei.gv.at
Foto: polizei.gv.at

Notwendige polizeiliche Amtshandlungen wie die Aufnahme von Anzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt. Auch im Verwaltungsbereich der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilungen in St. Pölten, Wiener Neustadt und Schwechat wird der Parteienverkehr auf ein Minimum reduziert. Es wird nur nach telefonischer Kontaktaufnahme Terminvereinbarungen für unaufschiebbare Verwaltungsakte geben. Alle weiteren Erledigungen werden bei Möglichkeit digital abgewickelt. Auch von den Außenstellen des Bundesamtes für Fremden- und Asylwesen werden Auskünfte nur mehr telefonisch beziehungsweise via E-Mail erteilt und Anliegen nur noch telefonisch oder elektronisch oder postalisch entgegengenommen. Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.

Die Kontaktdaten sind auf den jeweiligen Internetseiten angeführt:

https://polizei.gv.at/noe/buergerservice/start.aspx

https://polizei.gv.at/noe/lpd/dst/dienststellen.aspx

https://bfa.gv.at/bundesamt/standorte/niederoesterreich/start.aspx


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