Österreichische Gesundheitskasse bietet weiter verlässliche Versorgung für Versicherte
BEZIRK ZWETTL. Trotz erneuter Ausgangsbeschränkungen bleiben Gesundheitszentren, Zahngesundheitszentren und Kundenservicestellen geöffnet. Die Österreichische Gesundheitskasse bietet weiterhin eine verlässliche Versorgung für ihre Versicherten. Alle Gesundheitszentren, Zahngesundheitszentren und das Hanusch-Krankenhaus bleiben für Patienten geöffnet - eine telefonische Terminvereinbarung ist allerdings notwendig.
Für die Österreichische Gesundheitskasse ist es von zentraler Bedeutung, dass trotz Ausgangsbeschränkungen andere Erkrankungen nicht vernachlässigt werden dürfen. Deshalb wird die bestmögliche Versorgung der Versicherten unter strenger Einhaltung der Covid-19-Sicherheitsvorkehrungen garantiert. Wenn ein persönlicher Arztbesuch nicht unbedingt notwendig ist, gibt es auch weiterhin die Möglichkeit einer telemedizinischen Behandlung. Auch die telefonische Krankmeldung bei allen Krankheitsbildern ist nun wieder möglich.
Die Kundenservicestellen der Österreichischen Gesundheitskasse bleiben geöffnet
Die Anliegen der Kunden werden nach Dringlichkeit behandelt, auch hier wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen. Zum eigenen Schutz und dem der Mitarbeiter wird den Versicherten geraten, das Online-Services unter meineSV.at verstärkt zu nutzen.
Unbürokratische Maßnahmen gesetzt
Die Österreichische Gesundheitskasse hat bereits im März zahlreiche, unbürokratische Maßnahmen beschlossen, die auch weiterhin gelten:
- Telemedizinische Krankenbehandlungen: Telemedizinische und telefonische Behandlungen beziehungsweise Beratungen durch Ärzte und andere Gesundheitsberufe über Telefon und Video sind weiterhin möglich.
- Arbeitsunfähigkeit: Eine telefonische Krankmeldung ist wieder möglich.
- E-Rezept: Nach Übermittlung des Rezepts an die Apotheke per e-Medikation, Fax oder E-Mail ist die Versorgung mit Medikamenten für unsere Versicherten sichergestellt.
- Bewilligungspflicht: Die Bewilligungspflicht für Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel unter 1.500 Euro ist weiterhin ausgesetzt.
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