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Kindergarteneinschreibung Zwettl 2021/2022 erfolgt telefonisch

Leserartikel Eva Leutgeb, 23.12.2020 07:00

ZWETTL. Die Kindergarteneinschreibung für das Kindergartenjahr 2021/2022 findet am 11. und 12. Jänner 2021, jeweils von 13 bis 15 Uhr  in den NÖ Landeskindergärten der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ statt. Da es derzeit nicht möglich ist, die Anmeldung persönlich durchzuführen, erfolgt diese telefonisch.

Älteren Kindern und den kindergartenpflichtigen Kindern wird bei der Aufnahme in den Kindergarten Vorrang eingeräumt (Reihung nach Geburtsdatum). Foto: Pixel-Shot/Shutterstock.com
Älteren Kindern und den kindergartenpflichtigen Kindern wird bei der Aufnahme in den Kindergarten Vorrang eingeräumt (Reihung nach Geburtsdatum). Foto: Pixel-Shot/Shutterstock.com

Aufgrund der immer noch gültigen Ampelphase „ROT“ im Kindergartenbereich ist es derzeit nicht möglich, die Kindergarteneinschreibung persönlich durchzuführen.  Um Kontakt mit den Kindergartenleiterinnen aufzunehmen, sind nachstehend die Telefonnummern der  Kindergärten der Gemeinde Zwettl angeführt.

  • Friedersbach, 3533 Friedersbach 86: Tel.: 02822/76407
  • Großglobnitz, 3910 Großglobnitz 50: Tel.: 02823/320
  • Jagenbach, 3923 Jagenbach 88: Tel.: 02829/8231
  • Marbach am Walde, 3911 Marbach am Walde 95: Tel.: 02828/7302
  • Oberstrahlbach, 3910 Oberstrahlbach 5: 02822/54926
  • Rieggers, 3931 Rieggers 70: Tel.: 02829/7444
  • Stift Zwettl, 3910 Stift Zwettl, Waldrandsiedlung 136: Tel.: 02822/52910
  • Zwettl-Hammerweg, 3910 Zwettl, Hammerweg 3: Tel.: 02822/52746
  • Zwettl-Nordweg, 3910 Zwettl, Nordweg 45: Tel.: 02822/54020

Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 18 NÖ Kindergartengesetz 2006

Hauptwohnsitz des Kindes und mindestens eines Erziehungsberechtigten in der Gemeinde Zwettl-NÖ, wobei die Aufnahme in der Regel im sprengelmäßig zuständigen Kindergarten erfolgtVollendung des 2,5 Lebensjahres. Die Aufnahme Ihres Kindes durch die Stadtgemeinde Zwettl-NÖ als Kindergartenerhalterin erfolgt mittels einer schriftlichen Verständigung an die angegebene Wohnadresse. Älteren Kindern und den kindergartenpflichtigen Kindern wird bei der Aufnahme in den Kindergarten Vorrang eingeräumt (Reihung nach Geburtsdatum). Sind im sprengelmäßig zuständigen Kindergarten alle Plätze zugeteilt, ist je nach den zur Verfügung stehenden Plätzen eine Aufnahme auch in einem anderen Kindergarten der Stadtgemeinde Zwettl-NÖ möglich.


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