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BEZIRK ZWETTL. Wer im Herbst zu studieren beginnt, informiert sich am besten jetzt schon über den neuen Lebensabschnitt. Etwa über den richtigen Krankenversicherungsschutz: Wie lange ist man bei den Eltern mitversichert  und welche Möglichkeiten gibt es danach? Darüber informiert die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK) – persönlich, online oder im Folder „Studentenversicherung“.

Service-Center-Leiter Emmerich Temper informierte bereits Sebastian Müllner, Lucia Mayerhofer und Direktor Wolfgang Steinbauer über den weiteren Krankenversicherungsschutz. Foto: NÖGKK

NÖGKK-Service-Center-Leiter Emmerich Temper erklärt: „Kinder sind automatisch bis zum 18. Lebensjahr mit den Eltern kostenlos mitversichert. Damit sie dann nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, informieren wir die Eltern rechtzeitig schriftlich über das Ende der Mitversicherung. Wer danach eine Schule oder Universität besucht, kann während dieser Zeit, längstens bis zum 27. Lebensjahr, beitragsfrei mitversichert sein.“FamilienbeihilfeWird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlängert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im zweiten Abschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der ersten  Diplomprüfung vorgelegt werden. Ab einem Masterstudium genügt die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.SelbstversicherungWer die Voraussetzungen für die Mitversicherung nicht mehr erfüllt und auch sonst keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz hat, kann sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung für Studenten kostet heuer monatlich 54,11 Euro.Geringfügig beschäftigtWer neben dem Studium jobbt und nicht über 405,98 Euro verdient, ist nur unfallversichert und kann sich in der Kranken- und Pensionsversicherung selbst versichern lassen. Diese Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kostet heuer monatlich 57,30 Euro.


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