Konfliktherd EKZ: Initiative erhebt Einspruch gegen Umwidmung
ZWETTL. Die Initiative Zwettl2020, die sich seit Jahren gegen das geplante Einkaufszentrum (EKZ) in Zwettl ausspricht, hat nun eine schriftliche Stellungnahme gegen die geplante Umwidmung des „Gärtnerei-Hahn“-Areals bei der Gemeinde eingebracht. Projektbetreiber Consio wehrt sich gegen die Vorwürfe.

Insgesamt 106 Personen haben diesen Einspruch gegen die Umwidmung des Grundstücks gemeinsam eingereicht. Dieser basiert auf drei Fachgutachten, die laut Initiative „sowohl die Verfahrensmängel als auch die inhaltlichen Probleme des Projekts“ klar aufzeige. Im Einspruch ist erstens von Verfahrensmängel sowie gesetzeswidrigem Handeln die Rede, das unter anderem die Verweigerung von Einsichten, Geheimhaltungen, das fehlende Lärmgutachten, mangelhafte Pläne, die die Umfahrung Zwettl nicht berücksichtigen, thematisieren.
Zweitens wird die Verkaufsfläche von 8500 Quadratmetern als „politischer Deal“ kritisiert, der aufgrund der geringen Kaufkraft mit einem negativen Effekt für alle bestehenden Betriebe (“Verdrängung“) einhergehe. Schwerwiegende Mängel ortet die Initiative beim Thema Brandbekämpfung, bei diesem Bauvolumen seien gesetzlich entsprechende Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen vorgeschrieben (die die Grundfläche des EKZ dementsprechend reduzieren würden). „Diese Vorschriften wurden völlig ignoriert und stellen im Brandfall eine Gefahr für die gesamte Innenstadt dar“, heißt es im Schreiben.
Probleme wären auch im Hinblick auf Verkehr- und Verkehrsanbindung festgestellt worden, diese ergeben sich zum Beispiel bei der Verkehrsabwicklung durch zu kurze Abstände zwischen vorgesehenen Ampeln und der Feuerwehrausfahrt. Das Gebäude sei mit seinen geplanten 17 Metern Höhe nicht genehmigungsfähig heißt es, denn laut NÖ Bauordnung (Bauklasse II) und der dort maximalen Höhe von 14 Metern sei das Projekt schlichtweg zu hoch und sei zudem „nicht ortsbildverträglich“. Durch eine Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes (Präzedenzfall, wodurch sich nun auch für das EKZ Änderungen in der Bewertung ergeben) sei außerdem neu zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht zwingend wäre.
Alle Unterlagen der Gutachter sowie die gesamte Stellungnahme sind unter www.zwettl2020.at zu finden.
„Wurde nichts verheimlicht“
Seitens des Projektbetreibers Consio wird unter anderem betont, dass in dieser Angelegenheit stets umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt wurden, nicht nur der Gemeinde, sondern auch der breiten Öffentlichkeit. Weiters sei man in allen Belangen ohnehin an die gesetzlichen Vorgaben gebunden - auch hinsichtlich der Gebäudehöhe. Sämtliche behördliche Auflagen sowie das Ortsbild seien in weiterer Folge ebenso zu beachten.
Was das Verkehrskonzept betreffe: „auch das wurde bereits mehrfach vorgestellt und unseres Erachtens hat der - durchaus sehr erfahrene und kompetente Verkehrsplaner - sämtliche 'Probleme in der Abwicklung' beachtet und in sein Gutachten miteinfließen lassen“, rechtfertigt sich die Projektverantwortliche Claudia Winkler-Widauer von Consio. Bezüglich der möglichen UVP-Pflicht: Dazu möchten wir gerne erläutern, dass sich an den maßgeblichen inhaltlichen Vorgaben, nämlich den Schwellenwerten für die UVP-Pflicht, nichts geändert hat und kein Grund zur Annahme besteht, dass die Behörde zu einem anderen Ergebnis kommen wird, da die Landesregierung das Projekt Kampcenter Zwettl - unter Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des UVP-G 2000, welche die UVP-Richtlinien korrekt umsetzen - bereits sehr gründlich geprüft hat. Wir sind davon überzeugt, dass auch die neu geschaffene Möglichkeit der inhaltlichen Prüfung durch die Materienbehörde am Ergebnis nichts ändern wird.
Winkler-Widauer weiter: „Ob es sich aus wirtschaftlicher Sicht für den Investor rechnet, liegt in dessen Risiko.“ Abschließend wurde noch betont: „Dass 106 Personen den Einspruch der Initiative 2020 gemeinsam eingereicht haben, zeigt uns auch, dass doch die Mehrheit gerne endlich ein derartiges 'Zentrum im Zentrum' umgesetzt haben möchte, zumal die Stadtgemeinde Zwettl mehr als 11.000 Einwohner zählt.“
Und diese reagiert verhalten auf den Umwidmungs-Einspruch: „Es werde gerade von unabhängigen Experten geprüft, der Prüfbericht sollte bis spätestens fünf Tage vor der Gemeinderatssitzung (27. Juni) vorliegen.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden