
WALDVIERTEL. „Mit dem Umsatzersatz bekommen Betriebe, die laut Verordnung von den Lockdown Einschränkungen betroffen sind, im November 80 Prozent ihres Umsatzes aus dem Vergleichszeitraum des Vorjahres ersetzt. So können wir die wirtschaftlichen Folgen in dieser schwierigen Zeit maximal abfedern. Vor allem für Gastronomie, Hotellerie und Freizeitwirtschaft ist der Umsatzersatz überlebenswichtig“, erklärt Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).
Bis zu 80 Prozent Umsatzersatz entlasten heimische Unternehmen und sichern Arbeitsplätze. Für Betriebe, die es im Vorjahr noch nicht gab, gibt es eine eigene Berechnungsmethode. Der Waldviertler VP-Abgeordnete zum Nationalrat Lukas Brandweiner freut sich über diese Maßnahme der Bundesregierung: „Auch bei uns im Waldviertel sind viele Betriebe von der notwendigen Schließung betroffen. Deshalb bin ich froh, dass mit dem Umsatzersatz schnell und unkompliziert geholfen wird. Das haben mir auch schon Unternehmer bestätigt.“
Kündigungen dürfen keine ausgesprochen werden
Seit 6. November können Betriebe, die unmittelbar vom neuerlichen Lockdown betroffen sind, 80 Prozent des zu Umsatzes als Ersatzzahlung beantragen. Dabei spielt die Mitarbeiteranzahl keine Rolle, Kündigungen dürfen aber keine ausgesprochen werden. Via Finanz Online und vorhandenen Steuerdaten wird rasch und unkompliziert geholfen, erklärt Brandweiner. „Die Antragsstellung dauert nur wenige Minuten und funktioniert mit einigen Mausklicks“, so Köstinger. „Kurzarbeit, Steuerstundungen sowie Einnahmen aus Liefer- oder Abholservice werden nicht gegengerechnet und reduzieren damit den Anspruch nicht.“
Überweisung nach Antragstellung innerhalb weniger Tage
Die beiden ÖVP-Politiker sind sich einig: „Der Lockdown ist kein Selbstzweck, er dient der notwendigen Reduktion der Infektionszahlen. Die Betriebe aus Gastronomie, Hotellerie oder auch dem Veranstaltungsbereich sind nicht schuld an dieser Situation. Sie haben über Monate alles dafür getan, um Gästen und Beschäftigten eine sichere Gastfreundschaft zu ermöglichen. Daher entschädigen wir sie nun mit dieser Maßnahme für die Umsatzeinbußen im November. Wenige Tage nach Antragstellung soll das Geld am Konto der Betriebe sein. Das Anbieten von Liefer- und Abholservices ist ausdrücklich erwünscht, die Einnahmen daraus werden mit der Entschädigung nicht gegengerechnet.“ Nähere und laufend aktualisierte Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen stehen unter www.sichere-gastfreundschaft.at zur Verfügung.