Urlaubsfrust – Richtig reklamieren!
Viele Urlauber/-innen haben ihre Reise als Paket bei einem Reiseveranstalter gebucht. Dieser ist für die korrekte und mangelfreie Leistungserbringung verantwortlich. Treten dabei Probleme auf, haben Urlauber Gewährleistungsansprüche gegenüber ihrem Vertragspartner. Um diese Durchzusetzen gehen Betroffene am besten so vor:
Reklamieren Sie umgehend beim Reiseveranstalter. Geben Sie Reisemängel sofort beim Vertreter des Veranstalters bekannt. Zusätzlich können Sie auch eine Mail direkt an den Veranstalter schicken. Eine schriftliche Gästemeldung dokumentiert die Beschwerdedaten und sollte jedenfalls eingefordert werden.
Verlangen Sie eine sofortige Verbesserung. Der Veranstalter muss im Rahmen der Gewährleistung den/die Mängel beheben, zum Beispiel durch ein anderes Zimmer, den Umzug in eine alternative Unterkunft oder durch Reparatur.
Sichern Sie Beweise, indem Sie Fotos bzw. Videos aufnehmen und nötigenfalls Namen und Adressen von weiteren Betroffenen sammeln. Wenn Sie eigene Verbesserungsmaßnahmen gesetzt haben, bewahren Sie die Belege für die entstandenen Kosten auf.
Lassen sich die Mängel vor Ort nicht beheben, kann nach der Rückkehr der Reisepreis gemindert werden. Die Bewertung der Gewährleistungsansprüche orientiert sich an der Frankfurter Liste bzw. Wiener Tabelle.
Wurde ein wesentlicher Teil der vereinbarten Reiseleistung nicht erbracht und trifft den Veranstalter oder einen seiner Repräsentanten (z.B. das Hotel) ein Verschulden, so kann auch Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden geltend gemacht werden.
Rechtliche Beratung und Unterstützung gegenüber dem Veranstalter erhalten Betroffene von den Expertinnen und Experten des Konsumentenschutzes der AK OÖ.
Weitere Informationen finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden