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Überstunden: Wenns mal wieder länger dauert

Tips Logo Leserartikel Christina-Anna Stenz, 21.12.2012 12:00

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wenn es um das Thema Überstunden geht. Wie viel bekommt man für eine Überstunde, ab wann besteht überhaupt Anspruch auf Bezahlung?  Ein kurzer Überblick soll etwas Klarheit verschaffen.

Wer seine Arbeitszeit korrekt dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.*Foto: Wodicka
Wer seine Arbeitszeit korrekt dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.*Foto: Wodicka
Sofern die Stundenverteilung nicht anders vereinbart ist, gilt jene Arbeitszeit, die über 40 Stunden pro Woche oder acht Stunden pro Tag hinaus geht, als Überstunde.   Betrag für eine Überstunde   Pro geleisteter Überstunde besteht Anspruch auf einen Zuschlag von mindestens 50 Prozent. Ist Zeitausgleich vereinbart, werden pro geleisteter Überstunde 1,5 Stunden gut geschrieben. Dazu gibt es in vielen Branchen besondere Zulagen für Nacht-, Feiertags- oder Sonntagsarbeit, die kollektivvertraglich garantiert sind. Keinesfalls erlaubt ist eine Vereinbarung, Überstunden 1:1 abzugelten. Vorsicht bei Verträgen, die überhaupt keine Überstunden vorsehen.   Rechtliche Lage bei Überstundenpauschale   Eine Überstundenpauschale gilt als Teil des Entgelts und soll die durchschnittlich in einem längeren Zeitraum (im Zweifel ein Jahr) anfallenden Überstunden abdecken. Wurden in diesem Zeitraum mehr Überstunden geleistet, so besteht Anspruch auf einen entsprechenden Ausgleich in Geld oder Zeitausgleich. Wird die Anzahl der pauschalisierten Stunden nicht erreicht, darf das Gehalt nicht gekürzt werden.   Ablehnen von Überstunden   Hier gilt das Prinzip der Interessensabwägung. Dringende Arzttermine oder Kinderbetreuung können Gründe sein, keine Überstunden leisten zu müssen. Die persönlichen Interessen müssen dabei die Firmeninteressen übersteigen. Grundsätzlich sollte die Anordnung von Überstunden jedoch die Ausnahme sein.   WICHTIG: Arbeitszeiten und Pausen immer gut dokumentieren, um später seine Ansprüche auch untermauern zu können.   Weitere Informationen gibt es unter www.arbeiterkammer.at.  

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