Achtung beim Transport mit dem Auto – Christbäume sind schlechte Beifahrer
OÖ. Bevor Tanne, Fichte & Co. in vollem Glanz erstrahlen, müssen diese erst einmal den Weg ins traute Heim finden. Alle, die den Transport mit dem Auto erledigen, sollten ein paar wichtige Dinge beherzigen. Denn unsachgemäßer Transport stellt in jedem Fall ein Vormerkdelikt dar, warnt der ARBÖ und hat die besten Transporttipps zusammengestellt.
Kleine und mittelgroße Weihnachtsbäume können im Fahrzeuginneren transportiert werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass der Lenker stets freie Sicht auf Außenspiegel und Verkehrsgeschehen hat, und nicht permanent durch Tannengrün blicken muss. Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer vom ARBÖ Oberösterreich: „Christbäume sind definitiv schlechte Beifahrer, denn der Baum kann in einer Kurve in den Lenkbereich fallen.“
Der beste Platz für den Transport ist der Kofferraum oder die Rückbank. Eine große alte Decke oder Plastikplane schützt den Innenraum vor Harzflecken. Der Baum sollte quer zur Fahrtrichtung gelagert werden, um bei der Vollbremsung nicht zu einem gefährlichen Torpedo zu mutieren. Große Bäume werden am sichersten auf dem Dachträger transportiert, fest in ein Netz eingewickelt und Spitze nach hinten, festgezurrt mit einem Transportgurt.
XXL-Bäume gelten als Langgutfuhre
Harruk ergänzt: „Achtung bei XXL-Bäumen! Hier schreibt das Gesetz genaue Transportbestimmungen vor.“ Ragt der Baum um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinaus, spricht man von einer Langgutfuhre. In diesem Fall ist die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet 50 km/h, auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.
Außerdem muss, wenn die Ladung um mehr als einen Meter über den vordersten oder hintersten Punkt des Kraftfahrzeuges hinausragt, diese gut erkennbar gemacht werden. Dies erfolgt mit einer 25 x 40 cm großen, weißen Tafel mit einem 5 cm breiten roten Rand, die höchstens 90 cm über der Fahrbahn baumelt, erinnert der ARBÖ. Auch wer den Baumwipfel aus der Heckklappe seines Kombi schauen lässt, und das Metermaß überschreitet, muss unbedingt eine solche Tafel befestigen. Bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder sonst schlechter Sicht, muss außerdem ein roter Rückstrahler angebracht werden.
Falls die Heckklappe beim Transport offen bleibt, muss darauf geachtet werden, dass die Kennzeichen lesbar bleiben. Nicht zuletzt dürfen Blinker und Rückleuchten nicht verdeckt werden.
Fest steht: ein unsachgemäßer Transport kann mit Strafen bis zu 5.000 Euro und einer Vormerkung im Führerscheinregister geahndet werden, insbesondere wenn andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden.
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