ÖAMTC-Fahrtest zeigt: Alkohol trübt die Sinne, die Selbstüberschätzung steigt
„Ich fahre auch nach Alkoholkonsum noch sehr gut“ – dieser Satz wird auch heuer wieder von einigen Christkindlmarkt-Besuchern zu hören sein. Um herauszufinden, wie es tatsächlich um Fahrsicherheit und Selbsteinschätzung nach Alkoholkonsum steht, hat der ÖAMTC im Fahrtechnikzentrum Teesdorf einen Auto-, Rad- und E-Tretroller-Fahrtest mit 16 Teilnehmern organisiert.
„Dabei wurde klar, dass sich die Fahrsicherheit mit allen Fahrzeugen schon im Bereich der 0,5 Promille verschlechtert“, fasst ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger zusammen. Je lockerer und gelöster die Probanden durch den steigenden Alkoholspiegel wurden, desto mehr schätzten sie ihr Fahrverhalten und ihren tatsächlichen Atemalkohol-Gehalt falsch ein. Die objektiv gemessenen Fahrdaten zeigen außerdem: Mit zunehmender Alkoholisierung wird das Fahren auch innerhalb der erlaubten Grenzwerte zum Teil schneller, ungenauer und unsicherer.
Rad und E-Tretroller ab 0,5 Promille keine Alternativen
Im Rahmen des Tests mussten die Teilnehmer einen Parcours samt Fahraufgaben mit dem Pkw, dem Rad und auch mit einem E-Tretroller absolvieren. Zuerst durften sie sich an die Fahrzeuge gewöhnen, bevor sie mit 0,5 bzw. 0,8 Promille (nur noch mit Rad und E-Tretroller) unterwegs waren. „Schon bei 0,5 Promille wurden mehr Fehler als bei der nüchternen Fahrt gemessen, aber viel deutlicher ist der Sprung zu 0,8 Promille“, berichtet Seidenberger. Reaktionssicherheit, Genauigkeit, Gleichgewichtssinn sowie Feingefühl lassen eindeutig nach und vor allem das Bremsen bereitet den beeinträchtigten Lenkern Probleme. „Die Ergebnisse zeigen, dass Rad und E-Tretroller keine Alternativen zum Auto sind, wenn man bereits betrunken ist. Das Eigen- und Fremdverletzungsrisiko steigt mit zunehmendem Beeinträchtigungsgrad. Das wichtigste Fahrmanöver – Bremsen – findet schwach und verspätet statt“, so die ÖAMTC-Verkehrspsychologin.
So wurde getestet
Zu Beginn des Alkohol-Fahrtests machten sich alle 16 Teilnehmer (acht Frauen und acht Männer) mit dem Auto, dem Fahrrad sowie dem E-Tretroller vertraut und drehten ihre ersten nüchternen Runden auf dem jeweiligen Parcours. Alle drei Fortbewegungsmittel waren mit Sicherheitstelematik-Geräten verkabelt, um sämtliche Daten wie Beschleunigung, Verzögerung, Seitenkräfte oder Fahrtdauer zu messen. Im ersten Durchlauf unter Alkoholeinfluss hatten die Teilnehmer durchschnittlich 0,43 Promille, im zweiten 0,8. Zur Selbsteinschätzung mussten die Teilnehmer Fragebögen beantworten. Polizisten sowie der Chefarzt der Landespolizeidirektion Wien führten die Alkoholtests mit geeichten Messgeräten durch.
Zum Christkindlmarkt ins Ausland
Nicht nur hierzulande, auch im Ausland gibt es viele Christkindlmärkte, die mit Punsch und Glühwein locken. Doch Vorsicht: Autofahrer sollten den Genuss von alkoholischen Getränken auch im Ausland meiden, wenn sie noch selbst fahren möchten. ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar kennt die Promillegrenzen und Strafsätze.
In den Nachbarländern Tschechien, Slowakei und Ungarn gilt striktes Alkoholverbot mit einer 0,0-Promille-Grenze für alle Autofahrer. In Polen und neuerdings auch Serbien dürfen Lenker mit mehr als 0,2 Promille nichtmehr hinters Steuer (in Serbien lag die Grenze bisher bei 0,3 Promille). Bei den Nachbarn Deutschland, Italien, der Schweiz und Slowenien gelten – wie auch in Österreich – 0,5 Promille. „Egal, wo man ist: Am vernünftigsten ist es, gar nicht selbst zu fahren, wenn man Punsch oder Glühwein getrunken hat“, appelliert die ÖAMTC-Reiseexpertin. Man kann nicht wissen, wie viel Alkohol tatsächlich enthalten ist.
Außerdem unterschätzt man durch den hohen Zuckergehalt der Getränke die Wirkung des Alkohols. „Wer zu viel Alkohol im Blut hat, muss mit hohen Strafen rechnen. „In Deutschland und Italien beginnen die Strafrahmen bei 500 bzw. 530 Euro. In Italien bezahlt man außerdem nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel mehr“, erklärt Kosnar. „Die Schweiz setzt ihre Strafen bei Alkoholdelikten bei umgerechnet ca. 520 Euro an, Slowenien bei 300 Euro und die Slowakei bei 200 Euro.“
Strengere Regeln für Führerscheinneulinge
„Fahranfänger während der Probezeit sollten ganz besonders aufpassen, denn für sie sind die Regeln und Promillegrenzen in einigen Ländern besonders streng“, mahnt die ÖAMTC-Expertin zur Vorsicht. So dürfen beispielsweise in Deutschland und Slowenien Führerscheinneulinge, die den Schein noch keine zwei Jahre haben, sowie alle Personen unter 21 Jahren überhaupt keinen Alkohol konsumiert haben, wenn sie fahren. In Italien gilt die 0,0 Promillegrenze für alle Lenker, die ihren Führerschein kürzer als drei Jahre besitzen. Und wer in der Schweiz unterwegs ist und noch keine drei Jahre einen Führerschein in der Tasche hat, muss sich an eine Promillegrenze von 0,1 halten.
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