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„Wildcampen“ in Österreich – Regeln und Strafen in den Bundesländern unterschiedlich

Tips Logo Karin Seyringer, 03.07.2020 11:29

OÖ/NÖ. Nicht zuletzt in Corona-Zeiten erlebt der Campingurlaub wieder einen Aufschwung. Trotz maximaler Flexibilität und Naturnähe: Nicht überall ist Campen erlaubt. In den einzelnen Bundesländern gelten auch unterschiedliche Regeln und Strafen. Wenn zwar auch selten, aber Strafen bis zu 14.500 Euro können für „Wildcampen“ verhängt werden.

Fürs Campen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. (Foto: ÖCC)
Fürs Campen gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. (Foto: ÖCC)

„Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich“, erklärt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs (ÖCC).

Rücksicht nehmen und informieren

Strafen bis zu 14.500 Euro können verhängt werden, sollte man beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Sonderschutzgebiet erwischt werden. „In Österreich wird zwar durchaus kontrolliert, solch hohe Strafen sind aber eher eine Seltenheit“, so der Experte. „Wer sich rücksichtsvoll verhält und vor allem vorab informiert, zum Beispiel bei der jeweiligen Gemeinde oder Touristeninformation, kann Strafen vermeiden.“

Die Regelungen der Bundesländer im Überblick

Oberösterreich: Laut oberösterreichischem Tourismusgesetz ist Zelten und Übernachten für den „Fußwanderverkehr“ im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt. Ansonsten gibt es für Oberösterreich keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen.

Niederösterreich: Gemäß niederösterreichischem Naturschutzgesetz ist das Auf- und Abstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar – ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 Euro geahndet.

Kärnten: Kärnten gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Camper. Gemäß dortigem Naturschutzgesetz ist es in der freien Landschaft allerdings verboten, außerhalb von Campingplätzen und auch auf sonstigen Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen. Missachtet man das Verbot, drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro. 

Wien: „In der Bundeshauptstadt ist laut Kampierverordnung freies Stehen abseits der offiziellen Campingplätze verboten. Es drohen Strafen bis zu 700 Euro“, weiß ÖCC-Experte Mehlmauer.

Burgenland: Hier ist das Zelten mit weniger als zehn Personen für maximal drei Nächte gestattet. Das freie Stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.

Salzburg und Vorarlberg: Ob und in welcher Höhe Strafen für Wildcampen geltend gemacht werden, wird von dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

Steiermark: Für die Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen. Es ist ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen.

Tirol: Das Campieren außerhalb von Campingplätzen ist gemäß Tiroler Campinggesetz verboten. Sonst droht eine Strafe von bis zu 220 Euro. Kommen Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, das Naturschutz- und das Feldschutzgesetz hinzu, sind Strafen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich fällig.

Auf Privatboden und im Wald ist Zustimmung erforderlich

Für ganz Österreich einheitlich gilt außerdem: Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden – das gilt auch für Waldgebiete. Laut Forstgesetz ist das freie Betreten des Waldes zugesichert, das gilt allerdings nicht für das Lagern in der Dunkelheit und Zelten. Ausnahme: Es gibt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers.

Das bloße „Pausieren“ in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker wieder fahrtauglich wird. In Regionen wie Wien und Tirol gibt es allerdings auch diesbezüglich Einschränkungen.

„Wo Camping erlaubt ist, sollte man umsichtig sein, also zum Beispiel keinen Müll hinterlassen und kein Feuer machen“, rät der Präsident des Österreichischen Camping Clubs.

Infos unter www.campingclub.at

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