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Land OÖ und Arbeiterkammer OÖ schaffen "Corona-Härtefonds"

Online Redaktion, 15.01.2021 10:40

OÖ. Das Land OÖ und die Arbeiterkammer OÖ haben gemeinsam einen eigenen oberösterreichischen „Corona-Härtefonds“ für Arbeitnehmer geschaffen. Arbeitnehmer, die aufgrund der Corona-Krise arbeitslos sind oder Lohnkürzungen durch Kurzarbeit erfahren haben, sollen damit eine Unterstützung von bis zu 500 Euro pro Person, einmalig, erhalten. Voraussetzung unter anderem: Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit durch die Corona-Situation in den Monaten Dezember 2020 und Jänner 2021.

 (Foto: Pla2na/Shutterstock.com)
(Foto: Pla2na/Shutterstock.com)

„Mit dem 'OÖ-Corona-Härtefonds‘ verfolgen wir das Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind, finanziell unter die Arme zu greifen. Fakt ist: Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen – aber in Oberösterreich soll keine und keiner im Stich gelassen werden. Der Fonds ist ein weiterer Baustein, um Oberösterreich gemeinsam wieder stark zu machen“, betont Landeshauptmann Thomas Stelzer. „Die oberösterreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben gerade in den letzten Monaten unter teilweise schwierigsten Bedingungen Großartiges geleistet. Zigtausende sind allerdings arbeitslos oder in Kurzarbeit geschickt geworden und müssen nun mit deutlich weniger Geld ihren Lebensunterhalt bestreiten. Ihnen jetzt schnell und unbürokratisch zu helfen, ist uns besonders wichtig. Dieser gemeinsame Fonds ist ein wesentlicher Beitrag dazu“, so auch AK OÖ-Präsident Johann Kalliauer.

Details zum Unterstützungsfonds

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind unselbständig Erwerbstätige, die vor Eintritt der Coronabedingten Arbeitslosigkeit bzw. Kurzarbeit ihren Lebensunterhalt nahezu ausschließlich aus unselbständiger Erwerbstätigkeit bestritten haben und in den Monaten Dezember 2020 und Jänner 2021 aufgrund der Corona-Krise arbeitslos sind oder Lohnkürzungen durch Kurzarbeit erfahren haben und aufgrund des dadurch verringerten Nettohaushaltseinkommens sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden.

Für den Vergleich der Einkommensreduktion ist der Lohnzettel des letzten vollen Monats vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ausschlaggebend. Trat die Arbeitslosigkeit bereits mit Beginn der Covid-19-Pandemie im März 2020 ein, so wird der Lohnzettel aus dem Februar 2020 für den Vergleich der Einkommensreduktion herangezogen.

Wieviel wird gefördert?

Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Pauschalbetrag pro Haushalt gewährt. Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen für den genannten Zeitraum Dezember 2020 und Jänner 2021 darf die bestimmte Einkommensobergrenzen nicht übersteigen und die Netto-Haushaltseinkommensverringerung muss mindestens den untenstehenden Prozentwerten entsprechen.

Mindestens 20 Prozent Einkommensreduzierung - Einkommensgrenzen:

Alleinstehende bis 1.300 Euro

2 Personen bis 2.000 Euro

jede weitere volljährige erwerbstätige Person 1.000 Euro

jede weitere minderjährige Person 250 Euro

Höhe der Förderung bei mindestens 20 Prozent Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

1 Person im Haushalt: 300 Euro

2 Personen im Haushalt: 400 Euro

3 Personen und mehr: 500 Euro

Mindestens 30 Prozent Einkommensreduzierung - Einkommensgrenzen:

Alleinstehende bis 1.500 Euro

2 Personen bis 2.400 Euro

jede weitere volljährige erwerbstätige Person 1.000 Euro

jede weitere minderjährige Person 250 Euro

Höhe der Förderung bei mindestens 30 Prozent Einkommensreduzierung: (einmaliger Pauschalbetrag)

1 Person im Haushalt: 500 Euro

2 Personen im Haushalt: 600 Euro

3 Personen und mehr: 700 Euro

Über die Gewährung einer finanziellen Zuwendung entscheidet eine Kommission, besetzt von je zwei Mitgliedern von Land OÖ und AK OÖ.

Weitere Fördervoraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz aller Personen im Haushalt seit spätestens 1. Februar 2020 in Oberösterreich.
  • Vorliegen einer Notlage aufgrund finanzieller Einbußen infolge von Lohnkürzungen durch Kurzarbeit bzw. Verlust des Arbeitsplatzes, kein Anspruch auf bestehende gesetzliche Hilfeleistungen (Sozialhilfe).
  • Weitere Förderungen und sonstige Zuwendungen für die genannte Zielgruppe seitens des Landes Oberösterreich, des Bundes oder der Gemeinden werden bei der Beurteilung der Förderwürdigkeit nicht berücksichtigt. Ebenso wenig Einkommen, welche nicht aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit stammen, sowie das 13. und 14. Gehalt werden für den Vergleich nicht berücksichtigt.

Wie kann die Unterstützung beantragt werden?

Die Anträge können von 8. Februar 2021 bis 31. März 2021 beim Amt der Oö. Landesregierung elektronisch eingebracht werden. Personen, die keinen PC oder kein Smartphone besitzen, können den Antrag in der AK-Zentrale in Linz oder in den AK-Bezirksstellen in elektronischer Form einbringen.

Unterstützt wird der neue Härtefallfonds auch von LH-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, FPÖ: „Oberösterreich ist ein Leistungs-Bundesland, dessen Wirtschaftsleistung und Erfolg auf dem Fleiß der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fußt. Aufgrund der Pandemie und den damit einhergehenden Lockdowns sind aber viele Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher nicht in der Lage, ihr Potential für unsere Heimat auszuschöpfen und sind zudem mit teils gravierenden Einkommenseinbrüchen konfrontiert. Mit dem Hilfsfonds greifen wir diesen Leistungsträgern unter die Arme und nehmen ihnen zumindest einen Teil ihrer Sorgen ab. Wir setzen auch ein klares Zeichen, dass sich Leistung in Oberösterreich auszahlt und dass wir niemanden in Regen stehen lassen“, so Haimbuchner.

„In Zeiten wie diesen ist eine rasche und unbürokratische Hilfe von besonderer Bedeutung. Für Menschen, die corona-bedingt in eine Notlage geraten, ist jede finanzielle Unterstützung wichtig. Es freut mich besonders, dass in diesem Fonds auch geringfügig Beschäftigte umfasst sind, die sonst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitsbeihilfe haben. Unsere zentrale Aufgabe muss es jetzt sein, alles zu tun, dass Arbeitslose wieder Beschäftigung finden und die Kurzarbeit beendet werden kann“, betont auch Sozial-Landesrätin Birgit Gerstorfer.

Landesrat Stefan Kaineder: „Durch die Corona-Pandemie sind viele Menschen in Oberösterreich unerwartet und unverschuldet in schwierige finanzielle Situationen gekommen. Der 'Corona-Härtefonds für Arbeitnehmer/innen' ist ein wichtiger, unbürokratischer Beitrag zur Linderung von akuten Engpässen.“


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