Freistädter Hotel: Kaufvertrag von der Stadtgemeinde beschlossen
FREISTADT. Der Freistädter Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. Mai den Kaufvertrag über das Grundstück Am Stieranger für das geplante Hotel von Dietmar Hehenberger beschlossen. Der Baustart könnte somit im September 2021 erfolgen.
Seit vielen Jahren wird über ein neues Hotel für Freistadt diskutiert, viele Ideen und Pläne von verschiedenen Investoren wurden vorgestellt und wieder verworfen. Am 27. Mai erhielt nun Investor Dietmar Hehenberger das Okay für den Kaufvertrag von der Stadtgemeinde Freistadt. Der Antrag für den Abschluss des Kaufvertrages wurde mehrheitlich beschlossen, zwei Gegenstimmen kamen von der Bürgerliste Wiff.
Hehenberger will das Areal Am Stieranger mit 9.194 Quadratmeter kaufen und ein Hotel mit elf Etagen bauen. Unter dem Arbeitstitel „Stadt- und Spa-Hotel Am Anger“ hat er bereits erste Pläne präsentiert. Zirka 100 Zimmer und Suiten mit zirka 200 Betten, ein Restaurant, Fitnessbereich, Sauna, Ruheräume, Pool, Schwimmteich und Salzgrotte sollen in dem Vier-Sterne-Hotel Platz finden.
Alte Versteigerungshalle: Bäuerliche Produkte, Café und Veranstaltungsaal
„Ich stehe voll hinter dem Projekt und bin mir sicher, dass es auch Wertschöpfung für Freistadt bringen wird“, sagt Hehenberger bei der Präsentation. Auch für das Areal der Alten Versteigerungshalle hat der Investor einen Plan. Sie soll in eine Markthalle mit 21 Verkaufsständen für bäuerliche Produkte wie Speck, Obst, Gemüse und vieles mehr verwandelt werden. Auch ein Café und eine Showküche könnten darin Platz finden. Laut Plan soll eine Decke eingezogen werden und die zweite Etage soll Platz für 300 Personen für Kabaretts, Weihnachtsfeiern und Frühshoppen für Hotelgäste bieten.
Parkplätze
Fix ist eine Tiefgarage mit 145 Stellplätzen und 35 weitere Parkplätze auf dem Areal geplant. Ob eine zweite Tiefgarage gebaut wird, steht noch zur Diskussion. „Ich brauche für meine Gäste die zweite Etage nicht, bin aber aufgeschlossen, eine umzusetzen, wenn es Förderungen gibt“, sagt Hehenberger.
Der Investor hat der Stadtgemeinde mit dem Vertrag auch ein Vorverkaufsrecht eingeräumt, sollte er das Grundstück außerhalb seiner Familie verkaufen. Auch der Bestand der Kindergarten-Außenspielfläche wird durch eine grundbücherlich eingetragene Dienstbarkeit garantiert.
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