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NÖ. Badespaß in Zeiten von Covid-19: der Badesommer 2020 bedarf Eigenverantwortung und die Beachtung weniger Regeln.

Foto: Mostviertel Tourismus/weinfranz.at
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„Bei der Beachtung einiger weniger Regelungen sowie mehr Eigenverantwortung steht dem Badespaß im heurigen Sommer nichts im Wege“, betonte die NÖ Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) gemeinsam mit dem Leiter des AGES-Geschäftsfelds Öffentliche Gesundheit, Franz Allerberger, am Viehofner See in St. Pölten.

Nicht auf den Hausverstand vergessen

Die wichtigste Botschaft zum Start der Badesaison sei, meinte Königsberger-Ludwig: alle, die ein unbeschwertes Badevergnügen genießen möchten, sollten nicht auf ihren Hausverstand vergessen und die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden beachten. „Die Übertragung des SARS-CoV-2 erfolgt in erster Linie von Person zu Person über Tröpfcheninfektion und indirekt auch über mit Nasen-Rachen-Sekret kontaminierte Flächen und Gegenstände. Daher sind auch bei allen Badegelegenheiten grundsätzlich zumindest dieselben Regeln wie an anderen Orten des öffentlichen Raumes einzuhalten“, machte Königsberger-Ludwig aufmerksam.

Regeln für den Badesommer 2020

Besonders für Badegäste, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, seien deshalb im Badesommer 2020 ein paar wenige Regeln wesentlich: „Einerseits sollte zwischen den Liegeplätzen mindestens ein Meter Abstand eingehalten werden, andererseits im aufbereiteten und desinfizierten Wasser wie bei Beckenbädern grundsätzlich auf einen Abstand von ein bis zwei Metern geachtet werden. Bei Oberflächengewässern, wie Flüssen und Seen, aber auch Kleinbadeteichen, wird sogar ein Abstand von drei bis vier Metern empfohlen“, informiert Königsberger-Ludwig.

Keine Hinweise auf Infizierung über Oberflächenwasser

Franz Allerberger weist darauf hin, dass es derzeit keine Hinweise darauf gebe, dass sich Menschen über Oberflächenwasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert hätten. „Nach derzeitigem Wissenstand kann das Virus in natürlichen Gewässern kaum überleben. Es gibt bis dato keinen einzigen dokumentierten Fall, das heißt bis jetzt hat sich noch nie jemand über ein Bad im See oder im Schwimmbad mit dem Coronavirus angesteckt. Und selbst wenn Virusteilchen über menschliche Ausscheidungen ins Wasser gelangen sollten, sind diese inaktiv und daher ungefährlich.“

Schwimmen auch in Coronavirus-Zeiten zu empfehlen

Der Gesundheitsexperte ergänzt zudem, dass man aus medizinischer Sicht nur sagen könne, Schwimmen sei auch in Coronavirus-Zeiten zu empfehlen: „Bewegungsmangel mit dem daraus resultierenden Übergewicht ist ein massives gesellschaftliches Problem, jegliche Bewegung ist daher zu propagieren.“

Ausgezeichnete Wasserqualität

Zum Schluss gab Königsberger-Ludwig noch über die ersten Prüfbefunde der NÖ Badgewässer in diesem Jahr Auskunft, die durch die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit vorgenommen wurden: „Derzeit sind in Niederösterreich 28 Oberflächengewässer als EU-Badestellen oder EU-Badegewässer gekennzeichnet. Diese werden regelmäßig auf ihre Wasserqualität hin untersucht und Jahr für Jahr insgesamt etwa 150 Proben gezogen. Die Auswertung attestiert auch diesmal wieder mehrheitlich allen Badegewässern Niederösterreichs eine ausgezeichnete Wasserqualität, was im europäischen Vergleich ein Platz im vorderen Spitzenfeld bedeutet.“

Verpflichtende Überprüfung

„Österreich ist aufgrund einer Richtlinie des Rates der Europäischen Union über die Qualität der Badegewässer verpflichtet, die wichtigsten Badegewässer zu überprüfen. Diese Beprobung erfolgt zumindest fünfmal pro Saison. Die Ergebnisse werden auf der AGES-Website und über eine eigene Badegewässer-App veröffentlicht. Diese liefert mit offiziellem Beginn jeder Badesaison ab 15. Juni Infos und aktuelle Messwerte zu Wasserqualität, Sichttiefe und Temperatur von allen österreichischen EU-Badestellen“, so Allerberger abschließend.

Was ist derzeit vom Badegast zu beachten:

• Abstand halten: generell einen Abstand von mindestens 1 m von Person zu Person einhalten (Eigenverantwortung!); Abstandsmarkierungen beachten.

• Verwendung eines den Mund-Nasenbereich gut abdeckenden Mund-Nasenschutzes (MNS) in den

- Innenbereichen:

wie z.B. im Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen, Umkleidebereichen (bei Kabinen und Kästchen); ausgenommen: Feuchträume (z.B. Duschen und Schwimmhallen)

− Außenbereichen:

kann auf die Verwendung des MNS verzichtet werden, Abstand von mindestens 1 Meter jedenfalls einhalten.

Kinder und Personen, denen aus medizinischen Gründen kein MNS zugemutet werden kann, sind von dieser Empfehlung ausgenommen.

• Liegeplätze/Aufenthaltsplätze:

zwischen den einzelnen Liegeplätzen/Aufenthaltsplätzen einen Abstand von mindestens 1 Meter in alle Richtungen einhalten.

• Becken:

im Wasser (aufbereitet und desinfiziert) auf einen Abstand von 1-2 Meter achten (kurzzeitige Unterschreitungen ausgenommen).

• Oberflächengewässer und Kleinbadeteiche:

im Wasser (nicht aufbereitet und nicht desinfiziert) auf einen Abstand von 3-4 Meter achten (kurzzeitige Unterschreitungen ausgenommen).

• Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder:

in den Kabinen einen Abstand von mindestens 1 Meter in jede Richtung einhalten. Von Aufgüssen und Wedeln in der Saunakabine absehen, um Atemaerosole nicht zusätzlich zu verbreiten.

• Für Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten untereinander die Abstandsregeln nicht. Dies gilt auch für in einer gemeinsamen Wohneinheit untergebrachte Gäste, sofern die betroffenen Einrichtungen nach BHygG einem Beherbergungsbetrieb angeschlossen sind.


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