Brandschutz: Feuerwehr Amstetten gibt wichtige Tipps
AMSTETTEN. Stefan Schaub, Kommandant der Feuerwehr Amstetten-Stadt und Fachmann für vorbeugenden Brandschutz, informiert über wichtige Präventiv-Maßnahmen.
Einfache Verhaltensmaßnahmen können Leben retten – das weiß Stefan Schaub aus Erfahrung. „So muss etwa in jedem Gebäude mit Wohnräumen mindestens ein tragbarer Feuerlöscher bereitstehen, damit man sehr einfach Entstehungsbrände löschen und größere Brandschäden verhindern kann“, erklärt der Feuerwehrmann. Die Feuerwehr empfiehlt Nass- oder Schaumlöscher für Wohnungen. Für Garagen oder in Heizräumen können auch Pulverlöscher eingesetzt werden.
Feuerlöscher überprüfen
Zudem muss ein Feuerlöscher spätestens alle zwei Jahre überprüft werden. „Nur so kann man sicher sein, dass der Feuerlöscher im Brandfall auch funktioniert! Ein Sachverständiger prüft den Zustand des Lösch- sowie des Treibmittels und tauscht Verschleißteile am Löscher aus. Die Feuerwehr empfiehlt, regelmäßig an den Feuerlöscher-Überprüfungen der Feuerwehr teilzunehmen und einen Feuerlöscher im PKW mitzuführen“, informiert Schaub.
Heimrauchmelder
In Neubauten ist übrigens die Installation von Heimrauchmeldern für alle Wohn- und Aufenthaltsräume verpflichtend. Sie schützen vor gefährlichem Brandrauch und können Leben retten. Denn Fakt ist, dass die meisten Brandopfer aufgrund von Rauchgasen ums Leben kommen. Diese werden im Schlaf nicht wahrgenommen und führen schon nach wenigen Atemzügen zu Bewusstlosigkeit und Tod. „Wir empfehlen, bestehende Wohnungen mit Batterierauchmeldern nachzurüsten!“, so Schaub. Für den Brandfall rät die Feuerwehr, alle Notrufnummern auf dem Telefon abzuspeichern.
Vorsicht bei Fettbränden
Vorsicht ist bei Fettbränden – etwa bei Fritteusen – geboten: „Löschen mit Wasser bei Fettbränden kann zu einer gefährlichen Stichflamme führen. Schlagartig verdampfendes Wasser schleudert brennende Öl-Tröpfchen hoch und es kommt zu einer sogenannten ‚Fettexplosion‘. Wir empfehlen, bei Bränden von Fetten und Ölen einfach den Topfdeckel aufzusetzen oder mit einer Löschdecke den Brand zu ersticken!“, erklärt Schaub.
Auch Metalle können brennen
„Leichtmetalle wie Magnesium und Aluminium verbrennen mit Temperaturen um die 3.000 Grad und können mit Wasser nicht gelöscht werden. Aber auch fein verteilte Eisenspäne aus der Metallbearbeitung (Schleifspäne, Drehabfälle) können brennen“, berichtet Schaub und empfiehlt, brennendes Metall mit trockenem Sand oder Zement abzudecken.
Vorsicht bei Kerzen
Eine normale Kerzenflamme kann Temperaturen bis über 1.000 Grad erreichen. Kommt diese Flamme zu nahe an Vorhänge oder andere brennbare Gegenstände, können sie sich entzünden! Die Feuerwehr empfiehlt einen ausreichenden Abstand von Kerzen zu allen brennbaren Materialien sowie eine unbrennbare Unterlage für alle Kerzen zu verwenden!
Nie im Bett rauchen
Brandgase von zwei Kilogramm brennendem Schaumstoff - das entspricht etwa einer halben Baby/Kinder-Matratze aus einem Gitterbett - reichen bereits aus, um ein ganzes Wohnhaus zu verrauchen. Rauchgase führen sehr schnell zur Bewusstlosigkeit und man kann sich nicht mehr selbst retten! Die Feuerwehr empfiehlt: Niemals im Bett rauchen!
Giftiges Kohlenmonoxid bei Schwelbrand
Bei einem Schwelbrand (schlechte Verbrennung unter Sauerstoffmangel) entsteht giftiges Kohlenmonoxid. Dieses blockiert den Sauerstofftransport der roten Blutkörperchen und führt schon in geringsten Konzentrationen zum Erstickungstod. Einfache Klima- und Lüftungsanlagen können einen Unterdruck erzeugen und der Heizung die Verbrennungsluft entziehen oder gefährliches Rauchgas aus dem Kamin ansaugen! Die Feuerwehr empfiehlt, alle Heizungsanlagen regelmäßig zu warten und für eine ausreichende Frischluftzufuhr zu allen Heizgeräten zu sorgen.
Zündquelle Elektrizität
Übrigens ist Elektrizität eine der häufigsten Zündquellen in österreichischen Haushalten! Schlechte Klemmstellen, beschädigte oder überlastete Kabeln überhitzen und führen zu Bränden. Die Feuerwehr empfiehlt, beschädigte Kabeln und braun verfärbte Steckdosen sofort auszutauschen und die Elektro-Installation regelmäßig vom Fachmann überprüfen zu lassen.
Glut und Asche
„Man muss auch bedenken, dass Asche auch nach 24 Stunden noch Glut enthalten kann! Wird Asche nach dem Grillen zu rasch in der Mülltonne entsorgt, kann die restliche Glut schwerwiegende Brände auslösen! Die Feuerwehr empfiehlt, Asche sorgfältig mit Wasser abzulöschen oder mindestens drei Tage in einem Metallbehälter zu lagern, bevor sie entsorgt wird“, so Schaub.
Verbrennen von biogenen Materialien
Das Verbrennen von biogenen Materialien ist übrigens generell verboten. Dazu zählen pflanzliche Abfälle, Holzreste oder Strohfelder. Es gibt nur wenige Ausnahmen wie Brauchtumsfeuer oder Lagerfeuer und das Verbrennen von pflanzlichen Resten bei Schädlingsbefall. Die Feuerwehr empfiehlt, ausreichenden Abstand zu Baulichkeiten und Wäldern einzuhalten, das Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und geeignete Löschgeräte bereitzuhalten.
Freihaltung von Fluchtwegen
Im Brandfall zählt jede Sekunde. Tritt tatsächlich ein Brand auf, muss man sich so schnell als möglich in Sicherheit bringen und vor den gefährlichen Rauchgasen flüchten. Die Feuerwehr empfiehlt: Stiegenhäuser, Gänge oder Hausflure nicht durch herumstehende Gegenstände wie Fahrräder, Möbelstücke oder Kinderwägen verstellen und darauf achten, dass sich Fluchttüren zuverlässig öffnen lassen.
Thema Flüssiggas
Die Lagerung von Flüssiggas ist an folgenden Orten verboten: KFZ Stellplätze, Heizräume, Aufenthalts- und Wohnräume, Stiegenhäuser, Fluchtwege, Keller oder in der Nähe von Schächten, Kanaleinläufen, Abgängen und so weiter. Flüssiggas ist schwerer als Luft und hochexplosiv. Ausströmendes Gas sammelt sich am Boden und sickert in alle Vertiefungen ein. Ein kleiner Funke durch einen Lichtschalter oder das Einschalten eines Kühlschranks kann ausreichen, um eine Explosion hervorzurufen. Die Druckwelle von nur 1 kg Flüssiggas reicht aus, um Fenster und Türen aus der Verankerung zu reißen. Die Feuerwehr empfiehlt, Flüssiggasflaschen im Freien, an gut belüfteten und schattigen Stellen mit einem Mindestabstand von drei Metern zu Schächten, Einläufen und Abgängen zu lagern.
Kennzeichnungspflicht
Die Lagerungen von Flüssiggasen (Grillgas, Campinggas, usw.) in Gebäuden ab 3 kg Gesamtmenge ist bereits kennzeichnungspflichtig. Ab 3 kg bis 15 kg Lagermenge ist ein Hinweisschild an der Eingangstür zur Wohnung bzw. zum Lagerraum anzubringen, ab 15 kg muss ein Hinweisschild bereits straßenseitig beim Eingangstor auf die Lagerung von Flüssiggasen hinweisen.
Die Feuerwehr empfiehlt, sich Hinweisschild in der richtigen Größe zu besorgen und damit auch die Einsatzkräfte im Einsatzfall vor den Gefahren durch Flüssiggas zu warnen.
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