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AMSTETTEN. Im Bezirk Amstetten in Niederösterreich wurde ein Fall von Vogelgrippe in einer Geflügelzucht festgestellt.

Symbolfoto: Weihbold
Symbolfoto: Weihbold

Die Behörden haben angeordnet, dass die betroffenen Tiere getötet werden müssen, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern. Dies gab die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) bekannt. Zur Eindämmung des Virus wurden um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern errichtet.

Zuvor wurde das Virus bereits in einem Betrieb im Bezirk Braunau in Oberösterreich sowie bei Wildvögeln in verschiedenen Teilen Österreichs festgestellt. Die AGES versicherte, dass eine Übertragung des Virus auf den Menschen durch den Verzehr von Lebensmitteln nicht möglich ist.

Begrenzte Stallpflicht

Als Reaktion auf den Ausbruch werden in Amstetten alle Geflügelhaltungen innerhalb der Schutzzone von einem Amtstierarzt überprüft. Die Veterinärbehörde beobachtet die Situation genau. Die Geflügelwirtschaft Österreichs hat als Vorsichtsmaßnahme eine zeitlich begrenzte Stallpflicht für Geflügel in den betroffenen Regionen Niederösterreich und Oberösterreich gefordert, um sowohl Tierleid als auch wirtschaftliche Einbußen zu minimieren.


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