Grilltypen - Grillen in Österreich - Betrachtung der rechtlichen Lage
Jeder, der die Absicht hat, sich einen neuen Grill zuzulegen, muss den für ihn passenden Grill finden. Will man lieber zu Hause oder im Freien grillen? Wie aufwendig ist die Reinigung? Wie wichtig ist offenes Feuer? Grillen in freier Natur - Betrachtung der rechtlichen Lage Österreichs § 40 des Österreichischen Forstgesetztes (ForstG) verbietet grundsätzlich das Entzünden oder die Betätigung von Feuer im Wald. Ebenso ist jegliches Grillen in öffentlichen Anlagen oder Parks verboten. Zusätzlich existieren Verordnungen bezüglich geschützter Landschaftsteile, die meist auch ein generelles Grillverbot beinhalten. Auf einem fremden Grundstück darf ohnehin ohne Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers niemals ein Feuer entzündet werden. Grillen ist daher nur an eindeutig ausgewiesenen öffentlichen Grillplätzen erlaubt. Verschiedene Städte und Gemeinden verfügen über Informationen, die ausgewiesene Standorte oder öffentliche Grillplätze beinhalten. Diese Informationen enthalten auch Details über Beginn und Ende der jährlichen Grillsaison. Verordnungen der Städte und Gemeinden sowie die jeweiligen Hausordnungen enthalten meist auch Regelungen über die Nachtruhe, an denen Grillen nicht erlaubt ist. Grillt man in einem eigenen Garten, gibt es keine Grenzen, sofern Grillkohle verwendet und ein geeigneter Grill vorhanden ist. Grillen in Wohnräumen, rechtliche Lage Österreichs Bei Eigentumswohnungen gibt es Hausordnungen, die Regelungen über Zumutbarkeit und Ortsüblichkeit enthalten. Sofern keine Sonderregelungen getroffen wurden, verbieten die allgemeinen Regelungen das direkte Einwirken, auch durch Rauch, Gas, Geruch oder Lärm auf Nachbargrundstücke(§ 364 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch - ABGB). In Mietwohnungen werden mögliche Einschränkungen in Bezug auf das Grillen in Hausordnungen oder in Mietverträgen geregelt. Hier werden meist feste Grillplätze bestimmt und die Grillzeiten festgelegt. Grillen auf der eigenen Terrasse oder dem Balkon ist erlaubt, solange Mitmieter nicht beeinträchtigt werden. Mietverträge und Hausordnungen regeln häufig auch die üblichen Ruhezeiten. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, eine größere Grillparty rechtzeitig auch Nachbarn bekannt zu geben. Grilltypen wie Holzkohlegrill, Eltektorgrill oder Gasgrill haben zwar verschiedene Eigenschaften, fallen aber alle unter dem Punkt Grillen.