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MOSTVIERTEL. Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) ist der Ansicht, dass die Regierungsparteien ein Grundsatzgesetz ohne Grundsätze beschließen.

Landesrätin Ulrike Königsberger-LudwigFoto: SPÖ NÖ
Landesrätin Ulrike Königsberger-LudwigFoto: SPÖ NÖ

„Heute ist ein schwarzer Tag für Kinder und für den sozialen Zusammenhalt in Österreich. ÖVP und FPÖ verabschieden sich heute nicht nur vom letzten sozialen Netz, sondern auch vom Kampf gegen Kinderarmut. Die Folgen werden viele Kinder ein Leben lang spüren“, kommentiert die für Kinder- und Jugendhilfe zuständige NÖ-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig den am 25. April gefassten Beschluss des „Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes“ im Nationalrat.

Kinder unter der Armutsgefährdungsschwelle

Kindern, die ab nun mit 43 Euro Sozialhilfe und 131,40 Euro Familienbeihilfe (3. Kind, 0-2 Jahre) auskommen müssen, stünden jetzt weniger als die Hälfte dessen zur Verfügung, was die EU als Armutsgefährdungsschwelle für Kinder in Österreich definiert hat, so Königsberger-Ludwig. „Kinderarmut hat, das zeigen alle Studien, negative Auswirkungen auf die Bildungs- und Arbeitsmarktchancen sowie die Gesundheit der Betroffenen. Diese ziel- und sinnlosen Kürzungen werden der Allgemeinheit Generationen lang teuer zu stehen kommen.“

Keine Antwort auf soziale Fragen

Das sogenannte Grundsatzgesetz würde außerdem keine grundsätzlichen sozialen Fragen beantworten. Königsberger-Ludwig: „Ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss als Erstes klären, was man in Österreich überhaupt zum Leben benötigt. Warum ein Kind fünfmal so viel Wert ist wie ein anderes oder warum der Bildungsgrad für die Höhe eines Existenzminimums maßgeblich sein soll, bleibt hingegen restlos unbeantwortet. Hier herrscht völlige Willkür.“

Entfernung vom Sozialstaat 

Ohne festgelegte Mindeststandards sei man mit der Reform von einem aufrechten Sozialstaat so weit entfernt wie von einer bundesweit einheitlichen Regelung. „Diesem Grundsatzgesetz fehlen die Grundsätze“, schließt Königsberger-Ludwig ihre Analyse.


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