Neues Gesetz regelt Gehaltweiterzahlung bei Einsätzen im Katastrophenfall
AMSTETTEN. Nationalrat Andreas Hanger (ÖVP) und Armin Blutsch, der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Amstetten-Stadt, stellten vergangene Woche im Hotel Exel das kürzlich im Parlament beschlossene neue Katastrophengesetz vor.
Das neue Gesetz sieht vor, dass ehrenamtlich tätige Mitarbeiter aller Einsatzkräfte bei einem Großschadensereignis unter Weiterführung ihres Gehalts in Einsatz gehen können. Bisher musste meistens Sonderurlaub beantragt werden. Der Einsatz muss einvernehmlich mit dem Arbeitgeber geschehen. Stimmen die Rahmenbedingungen, erhält der Arbeitgeber 200 Euro Entschädigung pro im Einsatz befindlichen Mitarbeiter pro Tag aus dem Katastrophenfonds des Landes Niederösterreich.
Einheitliche Katastrophen-Definition
„Das neue Gesetz soll einen Anreiz für die Arbeitgeber und ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte darstellen“, erklärte Hanger. In Kraft tritt es mit 1. September. Wie eine Katastrophe beziehungsweise ein Großschadensereignis genau definiert ist, war allerdings bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. „Alle neun Landesfeuerwehrkommandanten aus Österreich haben nun beschlossen, dass ein Ereignis dann als Katastrophe gilt, wenn 100 Einsatzkräfte acht Stunden lang im Einsatz sind“, erklärte Blutsch.
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