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Arbeiterkammer Amstetten: „Im ersten Halbjahr 1,6 Millionen Euro für Arbeitnehmer gesichert“

Michaela Aichinger, 07.09.2021 19:57

BEZIRK. Für die Bezirksstelle der Arbeiterkammer hat das neue Jahr so begonnen, wie das alte geendet hat: im Zeichen der Corona-Krise.

AK-Bezirksstellenleiter Robert Schuster (l.) mit AK-Kammerrat Hermann Gleich (Foto: mai)
AK-Bezirksstellenleiter Robert Schuster (l.) mit AK-Kammerrat Hermann Gleich (Foto: mai)

„Rund 11.000 Menschen haben im ersten Halbjahr 2021 mit uns Kontakt aufgenommen“, berichtet Bezirksstellenleiter Robert Schuster. „Dabei ging es manchmal nur um rasche Auskünfte und Informationen zur Kurzarbeit, einvernehmlicher Lösung, Kündigung, Quarantänebestimmungen, Homeoffice und Freistellung wegen Kinderbetreuung“, so Schuster. In rund 3.900 Fällen hätten die Menschen hingegen weiterführende Beratung und die Unterstützung in konkreten Problemfällen benötigt.

Regionale Anlaufstelle

„Gerade die aktuelle Krise macht einmal mehr deutlich, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle sind. Das gilt auch für weitere Serviceangebote, die im Zuge von Corona an Bedeutung gewannen. So wurde zum Beispiel das Angebot, bei uns die Handysignatur kostenlos freizuschalten, gut angenommen. Auch der Anteil an telefonischer Beratung, über die rund drei Viertel aller Anfragen abgewickelt wurden, blieb deutlich über dem Vor-Krisen-Niveau“, zieht Schuster Bilanz und unterstreicht: „Insgesamt hat die Bezirksstelle Amstetten im ersten Halbjahr rund 1,6 Millionen Euro für die Arbeitnehmer der Region gesichert.“

19,5 Millionen Euro in NÖ erkämpft

In Niederösterreich suchten im ersten Halbjahr 75.000 Arbeitnehmer die Hilfe der Arbeiterkammer. Für diese Menschen wurden Ansprüche in Höhe von insgesamt knapp 19,5 Millionen Euro erkämpft.

Verbesserungsbedarf beim Kündigungsschutz

AK-Kammerrat Hermann Gleich sieht vor allem beim Kündigungsschutz Verbesserungsbedarf: „Kündigungen sind in Österreich sehr arbeitgeberfreundlich geregelt. Gekündigt werden darf in der Privatwirtschaft immer ohne Grund. Das ist vielen Menschen gar nicht bewusst. Gekündigt werden darf auch im Krankenstand oder selbst nach einem Arbeitsunfall. Lediglich Fristen und Termine sind einzuhalten.“ Derzeit könne in Österreich nur in besonderen Fällen eine Kündigung angefochten werden. „Wir fordern daher bessere Möglichkeiten zur Kündigungsanfechtung für die Arbeitnehmer. Wir haben in Österreich also sicher Verbesserungs- und Gesprächsbedarf“, so Gleich.

Entlassung ohne Angabe eines Grundes

Zu ungerechtfertigten Entlassungen während der Kurzarbeit ist es Bezirksstellenleiter Robert Schuster zufolge in der Amstettner Filiale einer deutschen Bekleidungshandelskette gekommen. „Während der Corona-Kurzarbeit wurden zwei Verkäuferinnen ohne Angabe eines Grundes entlassen. Im Gespräch mit der AK Amstetten sprachen die beiden Dienstnehmerinnen die Vermutung aus, es könnte damit zu tun haben, dass es immer wieder Fehlbeträge in der Kassa gegeben hat. Ohne dies konkret auszusprechen, wurde den Frauen somit Diebstahl unterstellt. Nach Intervention der AK zahlt das Unternehmen beiden Dienstnehmerinnen die Kündigungsentschädigung sowie alle anderen Beendigungsansprüche nach. Ihren Job sind sie trotzdem los“, berichtet Schuster.

Infos: Tel. 0571712 5150


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