NÖ Landtagswahl: Fristen bei der Briefwahl beachten
NÖ. Wer am 29. Jänner 2023 bei der NÖ Landtagswahl nicht in seinem Wahllokal wählen kann beziehungsweise nicht in der Nähe seines Hauptwohnsitzes ist, kann per Briefwahl mit einer Wahlkarte wählen. Aber Achtung: Es gibt einige Fristen!
Für die Antragstellung einer Wahlkarte bestehen drei Möglichkeiten: entweder elektronisch im Internet auf www.wahlkartenantrag.at, persönlich am Gemeindeamt oder schriftlich. Hierfür sollte man das Service der „Amtlichen Wahlinformation“ nutzen, weil dieses personalisiert ist und einen persönlichen Code enthält. Die „Amtliche Wahlinformation“ wurde bereits Anfang Jänner per Post zugestellt. Sie beinhaltet abgesehen von allen Informationen zur Wahl eben auch einen Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert.
Wahlkarte bald beantragen
Wichtig ist, die Wahlkarte möglichst frühzeitig zu beantragen. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden. Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge der Wahlkarte ist der 25. Jänner 2023. Persönliche Anträge sind spätestens bis 27. Jänner 2023 (12 Uhr) möglich.
Zustellung erfolgt eingeschrieben
Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) an die angegebene Zustelladresse. Die Briefwahlkarte muss spätestens 29. Jänner 2023 um 6.30 Uhr bei der jeweiligen Gemeinde einlangen oder bis zum Wahlschluss im für den Wähler zuständigen Wahlsprengel abgegeben werden.
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