Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

Heizkostenzuschuss noch bis 31. März zu beantragen

Karin Novak, 09.03.2023 13:24

NÖ. Die NÖ Landesregierung hat im Vorjahr beschlossen, dass sozial bedürftige Niederösterreicher neben einem einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro zusätzlich aufgrund der Teuerung für die Heizperiode 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in Höhe von 150 Euro beantragen können.

Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (Foto: Land NÖ)
Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (Foto: Land NÖ)

„Wichtig ist, dass Bedürftige gerade in diesen herausfordernden Zeiten die finanzielle Unterstützung rasch und unbürokratisch erhalten. Insgesamt wurden in dieser Heizperiode bereits 22.638 Anträge bewilligt und 6.791.400 Euro ausbezahlt“, so ÖVP-Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.

 Anträge noch bis 31. März

Bezieher der Sozialhilfe haben die Unterstützung in Höhe von 300 Euro – automatisch und ohne einen Antrag stellen zu müssen – erhalten. Der Heizkostenzuschuss kann über diesen Personenkreis hinaus von all jenen beantragt werden, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und die ein anrechenbares monatliches Haushaltseinkommen unter dem für die Gewährung einer Ausgleichszulage nach dem ASVG liegenden Richtsatz haben. Anträge können bis spätestens 31. März 2023 gestellt werden. Nähere Informationen entnimmt man der Homepage des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden