BEZIRK. Zwei Wochen nach der Kundmachung der Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 26. Jänner ist mit 10. Februar die Frist für eine Wahlanfechtung verstrichen. Wie der ORF NÖ berichtet, kam es zu zwölf Anfechtungen in elf Gemeinden, weil in Klosterneuburg doppelt angefochten wurde. In der Region gibt es Anfechtungen in Kematen/Ybbs durch die SPÖ sowie in Blindenmarkt durch die Bürgerliste „Freie Wähler“.
Wie Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) in einer Aussendung berichtet, werden die Anfechtungen nun juristisch geprüft: „Wir gehen davon aus, dass für den Großteil der Anfechtungen – im Optimalfall für alle – die Überprüfungen durch die Juristinnen und Juristen der Gemeindeabteilung Anfang März abgeschlossen sind.“
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