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NÖ Handel begrüßt Registrierkassenpaket

Michaela Aichinger, 11.12.2025 08:33

NÖ. 

Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer NÖ (Foto: Tanja Wagner)
Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer NÖ (Foto: Tanja Wagner)

„Weniger Registrierkassen-Pflichten bedeuten weniger Bürokratie – und genau das brauchen Kleinst- und Kleinbetriebe dringend“, sagt Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Niederösterreich, zum neuen Registrierkassenpaket.

Erstmals können Belege auch digital ausgestellt werden. Damit ist die Belegerteilungspflicht ebenso erfüllt wie mit Papierbelegen.

Für Betriebe ist die digitale Lösung freiwillig, Kunden behalten das Recht auf einen Ausdruck. Die neue Regelung gilt ab 1. Oktober 2026, und soll keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

„Wenn nicht jeder Kleinbetrag mit einem Papierbeleg dokumentiert werden muss, spart das Zeit, Geld und Nerven – besonders im Handel und in der Gastronomie. Unternehmen sollen verkaufen können – nicht an Bürokratie scheitern. Erleichterungen bei Kassen- und Belegpflichten schaffen endlich mehr Raum fürs Kerngeschäft“, so Kirnbauer.

Unbefristete Warengruppenregelung bringt Stabilität

Besonders positiv bewertet Kirnbauer die unbefristete Verankerung der 15-Warengruppenregelung, die bisher nur befristet gegolten hat.

„Ab 1. Jänner 2026 schafft sie verlässliche Rahmenbedingungen, reduziert den Verwaltungsaufwand und bringt spürbare Entlastung für viele Unternehmen in Niederösterreich. Das bringt Planbarkeit und Klarheit – und genau das ist in herausfordernden Zeiten besonders wichtig für die Betriebe im Land“, so Kirnbauer.

Höhere Umsatzgrenze bei Kalte-Hände-Regelung

Auch die Anpassung der Kalte-Hände-Regelung (siehe Infobox) wird vom Handel begrüßt. Die Umsatzgrenze wird erstmals seit 2016 an die Inflation angepasst und steigt von 30.000 auf 45.000 Euro.

„Jede Entlastung stärkt das Unternehmertum. Wenn die Bürokratie sinkt, steigt die Wettbewerbsfähigkeit. Die Wirtschaft braucht genau diese Freiheit, nicht noch mehr Formulare“, betont Kirnbauer abschließend.

Die „Kalte-Hände-Regelung“ ist eine Erleichterung in Österreich für Betriebe, die ihre Umsätze im Freien erzielen (z. B. Marktstände, Foodtrucks, Christbaumverkäufer), wodurch sie bis zu einem bestimmten Jahresumsatz von der strengen Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht befreit sind und stattdessen eine einfache Tageslosungsermittlung per Kassasturz durchführen dürfen.

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/


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