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LINZ/LINZ-LAND.  Die Arbeiterkammer hat den Kinderbetreuungsatlas 2016 herausgegeben. Der Bezirk Linz-Land schneidet dabei vergleichsweise positiv ab. Alle Gemeinden haben die vier Basis-Kriterien erfüllt, die meisten sogar noch mehr.

Foto: Wodicka
Foto: Wodicka

Die vier beschriebenen Kriterien (siehe unten) haben alle Gemeinden des Bezirkes erreicht. 13 der 23 Gemeinden (LL plus Linz) sind sogar sogenannte 1A-Gemeinden. „Allerdings ist das ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr, die Gemeinden Ansfelden und St. Marien haben den 1A-Status verloren“, kritisiert die Arbeiterkammer. 79 1A-Gemeinden gibt es in Oberösterreich.

Es handelt sich dabei um Gemeinden, welche eine Betreuung für Unter-Dreijährige und für Volksschulkinder anbieten sowie einen Kindergarten, der die VIF-Kriterien erfüllt: Kindergarten mit mindestens 45 Stunden wöchentlicher Öffnungszeit (werktags Montag bis Freitag), an vier Tagen pro Woche mindestens 9,5 Stunden geöffnet, Angebot Mittagessen, maximal fünf Wochen im Jahr geschlossen. Im Großraum Linz sind 56,5 Prozent der Gemeinden „1A-Gemeinden“. Damit liegt der Zentralraum sehr deutlich über dem niedrigen Oberösterreich-Durchschnitt von 17,9 Prozent.

„Immer mehr Arbeitszeitflexibilität zu fordern und gleichzeitig beim Ausbau der Kinderbetreuung auf der Bremse zu stehen, das geht nicht“, sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Schon jetzt arbeiten mehr als 62.000 Beschäftigte in OÖ. mindestens die Hälfte der Arbeitstage am Abend, mehr als 137.000 mindestens jeden zweiten Samstag.

Gemeinde-Details: ooe.arbeiterkammer.at

Die vier Basiskriterien:

  1. Das Vorhandensein einer Krabbelstube bzw. die Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren in einer altersgemischten Gruppe im Kindergarten betreuen zu lassen.
  2. Das Vorhandensein eines Kindergartens, der zumindest Montag bis Donnerstag acht Stunden durchgehend geöffnet ist.
  3. Das Angebot eines Mittagessens im Kindergarten.
  4. Das Vorhandensein einer Nachmittagsbetreuung für VS-Kinder an mindestens vier Tagen/Woche, wobei nicht zwischen Mitbetreuung der Volksschulkinder im Kindergarten, Hort, Lernbetreuung und ganztägig geführter Volksschule unterschieden wird.

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