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BAD SCHALLERBACH. Mit 68 Messerstichen hatte ein Kroate im März 2018 seine Ehefrau in Bad Schallerbach ermordet. Beim erinstanzlichen Urteil am Landesgericht Wels wurde der Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Gegen dieses legte er Berufung ein - und bekam Recht.

Am Oberlandesgericht Linz wurde die Strafe für den Täter gemildert. Foto: Weihbold
Am Oberlandesgericht Linz wurde die Strafe für den Täter gemildert. Foto: Weihbold

Nach der Trennung des Ehepaars zog die Frau nach Bad Schallerbach. Als der Mann schließlich vor ihrer Tür stand um noch einmal über die Beziehung zu sprechen, kam es zur Bluttat. Der Kroate soll 68 Mal mit einem Küchenmesser auf die 48-jährige Frau eingestochen und sie getötet haben.

20 Jahre statt lebenslang

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil am Landesgericht Wels, das auf lebenslang lautete, das Strafausmaß auf 20 Jahre herabgesetzt. Die Begründung: als mildernd werte man das umfangreiche Geständnis des Kroaten und, dass es sich von ihm um kein ziegerichtetes, geplantes Vorgehen gehandelt hätte. Der Mann zeigte sich gleich bei seiner Festnahme geständig. Dieses sei laut dem Beschuldigten beim ersten Urteil nicht berücksichtigt worden, worauf er in Berufung ging. Der Senat am OLG hat es als erwiesen angesehen, dass sich bei dem Mann aufgestaute Emotionen ausgeladen hätten und es daher zum „Übertöten“ kam.


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