Eurotherme Bad Schallerbach: Europäischer Gerichtshof urteilt gegen sechste Urlaubswoche
BAD SCHALLERBACH. In einem Musterprozess klagte der Betriebsrat der Eurotherme Bad Schallerbach ein, dass alle Arbeitnehmer, die inklusive Vordienstzeiten 25 Jahre lang gearbeitet haben, eine sechste Urlaubswoche erhalten sollen. Der Fall beschäftigte in letzter Instanz den Europäischen Gerichtshof. Dieser bestätigt in seinem Urteil die bisherige österreichische Regelung.
In Österreich gilt die Regelung, dass Mitarbeitern erst nach 25 Dienstjahren und davon mindestens 20 Jahren beim selben Unternehmen sechs Urlaubswochen zustehen. Nach Ansicht des Betriebsrates der Eurotherme Bad Schallerbach mit der Vorsitzenden Sabine Ameshofer sei diese Regelung unfair gegenüber den Mitarbeitern, die durch Arbeitswechsel kaum mehr Chance auf eine sechste Urlaubswoche hätten. Geht es nach dem Betriebsrat der Eurotherme sollen alle Mitarbeiter, die 25 Jahre unselbstständig beschäftigt waren eine sechste Urlaubswoche erhalten, auch jene, die bereits in anderen EU-Staaten gearbeitet haben.
EUGH bestätigt österreichische Urlaubsregelung
Der Fall ging bis zum Europäischen Gerichtshof (EUGh). Dieser sprach sich gegen eine sechste Urlaubswoche für alle aus und bestätigte stattdessen die österreichische Regelung. Es bleibt dabei, dass nur jene Mitarbeiter Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben, die 25 Jahre gearbeitet haben.
„Äußerst unfair“
Ameshofer meint zum Urteil: „Es ist eine äußerst unfaire Sache. Gerade in Branchen wie dem Tourismus, in Branchen, wo eine hohe Fluktuation herrscht und in Bereichen wo viele Frauen arbeiten, kommen Mitarbeiter kaum in den Genuss einer sechsten Urlaubswoche“. Auch besonders junge Menschen würde die aktuelle Regelung treffen. „Mit der Abfertigung neu wechseln junge Mitarbeiter viel häufiger die Arbeitsstelle als früher und haben so kaum eine Chance auf eine sechste Urlaubswoche“, stellt Ameshofer klar.
Sechste Urlaubswoche eventuell als Hürde
Für Eurothermenchef Thomas Prenneis ist das EUGH-Urteil erfreulich. „Wir haben bei uns im Betrieb einen sehr hohen Mitarbeiterbedarf und wir stellen sehr gerne Menschen ein, auch aus anderen EU-Ländern. Wenn ich aber nun Mitarbeiter habe, die vom Ausland kommen und beispielsweise schon 20 Jahre dort gearbeitet haben und dann in Österreich fünf Jahre arbeiten und gleich Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche haben, wäre das vom Wertschöpfungsaspekt her betrachtet auch unfair. Eventuell wäre es sogar eine Hürde diesen Mitarbeiter einzustellen“.
Die Betriebsratsvorsitzende gibt sich auch nach dem Urteil kämpferisch: „Wir lassen trotzdem nicht locker. Eine Gesetzesänderung in diesem Fall wäre angebracht“.
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