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Kurhotel Bad Zell wehrt sich gegen Abschiebung von Lehrling

Regina Wiesinger, 06.12.2018 08:05

BAD ZELL. Seit September 2018 beschäftigt das Kurhotel zwei Asylwerber als Lehrlinge (je ein Koch und ein Restaurantfachmann). Die Arbeitsbewilligung wurde noch erteilt, bevor seitens der Regierung diese Möglichkeit abgeschafft wurde. Nun soll Nasrullah Mosavi aufgrund eines negativen Asylbescheids abgeschoben werden.

  1 / 2   Nasrullah Mosavi soll trotz seiner hervorragenden Arbeit im Kurhotel Bad Zell abgeschoben werden.Foto: Kurhotel

„Wir haben die Möglichkeit Asylwerber für eine Lehre zu beschäftigen wie viele andere unserer Branchenkollegen sehr begrüßt und sehen es fast als Notwendigkeit. Zum einen wird möglichst früh eine Integration gewährleistet, die jungen Menschen haben schon in der Zeit des Wartens auf den Asylbescheid eine sinnvolle Beschäftigung und müssen nicht zu 100 Prozent aus Steuermitteln unterstützt werden. Im Fall eines positiven Bescheids können sie wesentlich schneller Fuß fassen und brauchen weniger staatliche Unterstützung“, sagt Geschäftsführer Andreas Fröhlich.

„Sehr schwer, Mitarbeiter zu finden“

Nasrullah Mosavi ist seit 1. September 2018 in einem Lehrverhältnis als Koch im Kurhotel. Er habe sich in diesen drei Monaten als sehr zuverlässiger, lerneifriger und loyaler Mitarbeiter erwiesen, seine Deutschkenntnisse seien überdurchschnittlich gut. „Da es in unserer Gegend sehr schwer ist, Mitarbeiter für die Gastronomie zu finden, waren wir sehr froh, Herrn Mosavi als Lehrling engagieren zu können. Wir wollen nicht auf diese Weise eine billige Arbeitskraft bekommen, sondern investieren in alle unsere Lehrlinge, um Mitarbeiter für unser Haus heranzubilden, die wir sehr gerne weiterbeschäftigen“, erklärt Fröhlich.

„Wir werden im Fall des Abschiebens von Herrn Mosavi einen Mitarbeiter verlieren, den wir aufgrund des mangelnden Interesses inländischer Lehrlinge an diesem Beruf sehr schwer nachbesetzen können.“ Andreas Fröhlich ersucht deshalb die Verantwortlichen, Nasrullah Mosavi zumindest für die Zeit seiner Lehre die Möglichkeit des Verbleibs in Österreich zu gewähren.


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