Schulpflicht: Mit neuen Maßnahmen gegen Schulschwänzen
BRAUNAU/WIEN. Die Regierung plant neue Maßnahmen, um das Schulschwänzen weiter einzudämmen. Fälle, in denen Schüler mehr als drei Tage unentschuldigt fehlen, sollen angezeigt werden. Im vergangenen Jahr gab es in Braunau vier Anzeigen.
Schulschwänzer sollen die Konsequenzen ihrer Schulpflichtverletzung schneller zu spüren bekommen. Die Regierung will deshalb eine neue Regelung einführen, die ein Verfahren einleitet, wenn ein Schüler mehr als drei volle Tage der Schule unentschuldigt fernbleibt. „Die gesetzliche Regelung bezüglich unentschuldigter Fehlstunden wird vom Gesetzgeber aktuell neu geregelt, befindet sich in der Bearbeitung und soll mit Beginn des nächsten Schuljahres gelten. Die Details der Neuregelung sind noch nicht bekannt“, sagt Wolfgang Schatzl, Pflichtschulinspektor der Region Ried, der derzeit auch für die Bildungsregion Braunau zuständig ist.
Seiner Meinung nach wird diese neue Maßnahme die Anzahl von Schulschwänzern nochmals verringern. Im Bezirk Braunau hat sich in den letzten Jahren die Anzahl der Anzeigen aufgrund unentschuldigten Fernbleibens von der Schule verringert. Im Jahr 2017 gab es insgesamt vier Anzeigen.
Derzeit ist bei Schulschwänzern ein 5-Stufen-Plan vorgesehen, der Gespräche mit betroffenen Schülern, Eltern und Lehrern beinhaltet. „Die Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens soll nur die letzte mögliche Konsequenz sein, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zu einem verlässlichen Schulbesuch des schulpflichtigen Kindes oder Jugendlichen führen“, sagt Angela Stoffner, Leiterin der Sozialabteilung der Braunauer Bezirkshauptmannschaft.
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