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BRAUNAU. Feuerwerkskörper machen jede Silvesterparty zu einem Erlebnis und lassen nicht nur Kinderaugen erstrahlen. Auf was Laien dabei achten sollten, damit es auch ein sicheres Vergnügen ist, erklären der Lochner Pyrotechniker Markus Voggenberger und Sicherheitsreferentin Eva Gaisbauer.

Foto:Weihbold
Foto:Weihbold

Überall stehen derzeit Stände, an denen Feuerwerkskörper angeboten werden. Wer sich zu Silvester damit selbst eindecken möchte, sollte beim Kauf vor allem darauf achten, dass die Artikel umfassend gekennzeichnet sind – vor allem das CE-Kennzeichen darf nicht fehlen – und die Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache verfasst ist, erklärt Markus Voggenberger, Inhaber von Pyro Voggenberger in Lochen.

Gefährliche Pyrotechnik aus Tschechien

„Leider tauchen bei uns in Österreich auch immer wieder Feuerwerkskörper aus Tschechien auf, bei denen meist keine Prüfzeichen vorhanden sind oder diese pyrotechnischen Artikel sogar falsch bezeichnet sein können“, bedauert der Pyrotechniker und warnt: „Oft sind die Verzögerer zeitlich zu kurz angebracht, immer wieder starten solche Artikel bei Anzündung sofort, was zu erheblichen Verletzungen bis zum Tode führen kann.“

Feuerwerk richtig abfeuern

Generell sollte man Feuerwerkskörper immer auf einen festen Untergrund legen oder stellen und immer vom Publikum weg ausrichten, rät Voggenberger. Raketen sollten aus fest verankerten und feuerfesten Objekten wie Flaschen, Röhren oder Schirmständern abgefeuert werden.

Häufige Fehler

Auch wenn es für manchen ein Jux ist: Knallartikel dürfen nie in Richtung anderer Menschen geworfen werden. Außerdem sollte ein Knallartikel nie in geschlossenen Behältern oder auf einem Schotterweg gezündet werden, da es zu einer Splitterwirkung kommen kann. Versager sollte man auf keinen Fall nachzünden. Um Unfälle zu vermeiden, sei laut Voggenberger das Wichtigste jedoch, dass Feuerwerkskörper, egal welcher Art, auf keinen Fall unter Alkoholeinfluss gezündet werden. „Falls es dann noch mal zu einer Brandverletzung kommen sollte, sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen. Notfalls sofort einen Arzt verständigen“, erklärt er.

Rechtliches und Strafen

Pyrotechnische Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht in der Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten verwendet werden, erklärt Eva Gaisbauer, Sicherheitsreferentin der Bezirkshauptmannschaft Braunau. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Der Strafrahmen reicht bei Zuwiderhandlung gegen das Pyrotechnikgesetz bis zu 10.000 Euro oder sechs Wochen Freiheitsstrafe.


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