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Coronavirus: Hohe Strafen bei Verstoß gegen die Veranstaltungsverordnung

Sabrina Reiter, 11.03.2020 10:48

BEZIRK BRAUNAU. Bezirkshauptmann Gerald Kronberer gab heute eine Verordnung zur Umsetzung des neuen Veranstaltungsverbots im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus heraus. Im Bezirk Braunau sei es bisher aber sehr ruhig, betont Kronberger, für denn Fall der Fälle sei man aber vorbereitet.

Foto: Reiter
Foto: Reiter

Auch Bezirkshauptmann Gerald Kronberger setzt das gestern von der Bundesregierung präsentierte Veranstaltungsverbot nach dem Epidemiegesetz durch und gab heute einb Verordung dazu heraus, die die „Durchführung von Veranstaltungen, welche ein Zusammentströmen größerer Menschenmengenn mit sich bringen“ ziwschen 11. März und 4. April untersagt. Konkret geht es um mehr als 500 Personen außerhalb geschlossener Räume oder im Freien sowie 100 Personen innerhalb geschlossener Räume. 

Ausnahmen

Ausgenommen von dem Verbot sind „Zusammenkünfte von allgemeinen Vertretungskörpern, im Rahmen der öffentlichen Verwaltung, der Exekutive, des Bundesheers, der Rettungsorganisationen und der Feuerwehr, in den Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung, um Zusammenhang mit der Versorgung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, nach völkerrechtlichen Verpflichtungen, die reguläre Arbeitstätigkeit in Unternehmen und der öffentliche Personenverkehr sowie der unmittelbar zum Betrieb gehörende Einrichtungen und Anlagen“.

Strafen

Wer sich nicht an das Veranstaltungsverbot hält, muss mit einer Geldstrafe bis zu 1.450 Euro oder im Nichteinbringungsfall mit einer Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen rechnen.

Lage im Bezirk ruhig

Die Lage sei im Bezirk Braunau hinsichtlich des Coronavirus derzeit ruhig, erklärt Kronberger auf Nachfrage der Tips. Bisher gibt es keinen entsprechenden Fall. Natürlich sei man aber bestmöglich vorbereitet und auch entsprechende Gespräche gab und gibt es.  “Wir haben uns natürlich mit dem Krankenhaus, dem Roten Kreuz, dem HÄND sowie den niedergelassenen Ärzten im Bezirk abgestimmt“, erklärt Kornberger.

Bei Verdacht Gesundheitshotline anrufen

Wer den Verdacht hat an dem Coronavirus erkrankt zu sein, sollte keinesfalls direkt ins Krankenhaus oder zum Hausarzt gehen, sondern zu Hause bleiben und die Gesundheitshotline 1450 anrufen. Hier wird abgeklärt ob ein begründeter Verdacht besteht. Danach gibt es einen konkreten Ablauf, wie Kronberger erklärt: „Der Hausärztliche Nodienst HÄND fährt zu dem Betroffenen nach Hause, wo ein Test gemacht wird. Ist dieser positiv wird vorerst eine häusliche Quarantäne verordnet.“


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