Streit um sechs Altreifen landet nun vor dem Höchstgericht
BRAUNAU. Es ist momentan ein großes Streitthema, dabei geht es eigentlich lediglich um die Weitergabe von sechs Altreifen durch ein Braunauer Entsorgungsunternehmen. Als Teil eines jahrelangen Nachbarschaftsstreits wurde der Vorfall bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau gemeldet. Diese verhängte zunächst eine Verwaltungsstrafe von gut 2.000. Nach erfolgreichem Einspruch des Unternehmens und einer außerordentlichen Revision durch die BH muss nun das Höchstgericht den Rechtsstreit klären.
Eine Weitergabe von sechs Altreifen durch ein Braunauer Entsorgungsunternehmen an einen Drittstaatangehörigen landet nun vor dem Höchstgericht, das über den Fall urteilen muss. Aber der Reihe nach: Das Braunauer Entsorgungsunternehmern Permanschlager hatte einem Drittstaatangehörigen sechs, aus Sicht des Unternehmens noch verwendbare, Altreifen geschenkt und diese nicht wie sonst üblich als Abfall entsorgt. Eine Nachbarin, die mit dem Unternehmen seit langem in einem handfesten Nachbarschaftsstreit steht, dokumentierte den Vorfall und meldete ihn der Bezirkshauptmannschaft. Diese sprach im Mai zunächst eine Verwaltungsstrafe, wegen der nicht erfolgten, sachgemäßen Entsorgung in Höhe von gut 2.000 Euro, aus. Das Entsorgungsunternehmen, das nach eigenen Angaben pro Jahr rund 20 Tonnen Altreifen als Abfall entsorgt, wollte diese aus seiner Sicht nicht rechtmäßige und unverhältnismäßige Strafe nicht auf sitzen lassen und zog vor das Landesverwaltungsgericht.
Nach Umwandlung auf Ermahnung folgte Revision
Dies wandelte die Strafe in eine Ermahnung um, was wiederum die Bezirkshauptmannschaft Braunau auf den Plan rief, die eine außerordentliche Revision einreichte, was jetzt zu einer Klärung des Rechtsstreit vor dem Höchstgericht führt. In einem offenen Brief, der vom Entsorgungsunternehmen beauftragten Anwaltskanzlei List, stellt sich die Kanzlei die Frage: “Hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau in Corona-Zeiten nichts Besseres zu tun, als Altreifen zum Umweltskandal zu machen?“ und wirft der Bezirkshauptmannschaft außerdem einen unglaublichen Verwaltungsaufwand durch den Streit um die sechs Altreifen vor, der durch Verfahrenskosten und Anwaltskosten bereits rund 16.000 Euro verschlungen habe. Die Weitergabe von sechs Reifen, die noch verwendungsfähig waren, werde nicht als geringes Verschulden, sondern als offenbar schwerwiegendes Vergehen, das eine Ermahnung nicht rechtfertigt, eingestuft, heißt es in dem offenen Schreiben der Anwaltskanzlei weiter.
Bezirkshauptmann Kronberger reagiert
In dieser Woche hat sich auch Braunaus Bezirkshauptmann Gerald Kronberger in die Diskussion eingeschaltet und sich mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet: „Weder handelt es sich um einen 'unglaublichen Behördenaufwand', noch um eine 'Schenkung an einen Bedürftigen'. Vielmehr handelt es sich in gegenständlicher Causa um einen langjährigen Rechtsstreit mit wechselseitigen Anzeigen und Gerichtsverfahren zwischen zwei benachbarten Firmen mit jeweiligen Rechtsvertretungen“, so Kronberger in seiner Stellungnahme. “Der Behördenaufwand wird nicht durch das zwingend gesetzlich vorgesehene Verwaltungshandeln der BH Braunau verursacht, sondern durch die jahrzehntelange Inanspruchnahme der Gerichte und Behörden durch die amtsbekannten Parteien“, erklärt der Bezirkshauptmann weiter. Im Sinne der Rechtssicherheit wolle man eine Klarstellung des Höchstgerichts, ob bei zwingend vorgesehenen Mindeststrafen im Materiengesetz eine Ermahnung überhaupt noch rechtlich zulässig sei.
Für die Bezirkshauptmannschaft sei die aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich in diesem Fall rechtlich nicht nachvollziehbar. Es solle dabei nicht das Rechtsgut der Verkehrssicherheit geschützt werden, sondern das Rechtsgut des Umweltschutzes. Auch die vom Entsorgungsunternehmen angegebene ausreichende Profiltiefe der Reifen konnte laut Kronberger vom Gericht nicht festgestellt werden. Abgefahrene Altreifen seien fachmännisch zu entsorgen und nicht an Privatpersonen weiterzugeben. „Im Sinne eines funktionierenden Rechtsstaates und um Mitarbeiter vor allfälligem amtsmissbräuchlichen Handeln zu bewahren, bedarf es hier einer Klärung durch das Höchstgericht“, meint Kronberger.
Vorschlag zur außergerichtlichen Lösung
Er schlägt den beiden Streitparteien vor sich an einen Tisch zu setzen und eine außergerichtliche Lösung anzustreben, anstatt viel Zeit, Nerven und Geld für die Verfahren zu verlieren.
„Mein Vorschlag an beide Parteien wäre, eine außergerichtliche Gesamtlösung im Sinne eines zukünftigen, funktionierenden nachbarschaftlichen Zusammenlebens zu erwirken und auf jahrelange Gerichtsstreitigkeiten mit teuren Rechtvertretungen zu verzichten“, so der Bezirkshauptmann abschließend.
Er fürchtet außerdem eine Verschmutzung der Wiesen und Wälder sollten die Altreifen nicht wie üblich ordnungsgemäß entsorgt werden.
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