
BEZIRK BRAUNAU. Die umstrittene und viel diskutierte Corona-Testpflicht für österreichische Arbeitnehmer, die nach Bayern pendeln ist gefallen. Diese sei rechtswidrig, urteilte jetzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Die erst vor wenigen Wochen eingeführte Regelung sei unverhältnismäßig und würde dem europäischen Recht auf Freizügigkeit widersprechen.
Eine gute Nachricht für alle bayerischen Berufspendler: Die wöchentliche Corona-Testpflicht, die vor wenigen Wochen eingeführt wurde, ist rechtswidrig und wurde vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu Fall gebracht. Eingebracht hatten die Klage gegen die Einreise-Quarantäneverordnung drei Salzburger, berichtet der ORF. Die Testpflicht für Österreicher sei unverhältnismäßig und würde dem europäischen Recht auf Freizügigkeit widersprechen, urteilte der Gerichtshof. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Regelung Ende Oktober eingeführt
Die Testpflicht war am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich „unaufgefordert und unverzüglich“ ein Corona-Testergebnis vorlegen. Die Kritik und der Unmut aus Österreich war entsprechend groß. Zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und auch Schüler waren zuletzt von der Regelung betroffen und es wurden eigene Testzentren, wie beispielsweise auch in Simbach, für die Tests der Grenzpendler eingeführt.