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LOCHEN/NEUMARKT AM WALLERSEE. Zwei Kaninchen wurden vor dem Tierschutzhof der Pfotenhilfe in Lochen ausgesetzt. Durch einen Hinweis aus der Bevölkerung glaubt die Tierschutzorganisation, die Halter der Tiere ausfindig gemacht zu haben und erstattete Anzeige beim Veterinäramt.

Die Kaninchen wurden in einer Tasche vor dem Tierschutzhof abgestellt. (Foto: PFOTENHILFE)
Die Kaninchen wurden in einer Tasche vor dem Tierschutzhof abgestellt. (Foto: PFOTENHILFE)

Die Tiere wurden Freitagmorgen, 28. Juli, in einer engen Tasche vor dem Tor der Pfotenhilfe abgestellt. Kurz nachdem der Vorfall veröffentlicht wurde, bekam die Tierschutzorganisation einen Hinweis zu den möglichen Haltern. Laut der Pfotenhilfe konnten die Kaninchen mithilfe von Fotos eindeutig identifiziert werden.

Nachbarn der möglichen Halter, die in Neumarkt am Wallersee leben, berichteten, dass die Familie seit mehreren Tagen nicht da ist. „Meine Vermutung hat sich also bestätigt, dass man sich der Tiere vor dem Urlaub einfach entledigen wollte“, meint Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler.

Auf den Bildern, die der Pfotenhilfe zugespielt wurden, sind die Kaninchen einzeln und in kleinen Käfigen untergebracht. „Das ist in Österreich verboten“, betont Stadler. „Ich sehe auf den Bildern auch weder die vorgeschriebenen erhöhten Ebenen und Rückzugsmöglichkeiten noch Frischfutter oder wenigstens Heu. Bei uns haben die beiden Kaninchen jetzt ganzjährig rund 1.000 Quadratmeter Wiese zur Verfügung, auf der sie mit vielen neuen Freunden nach Herzenslust ihre Tunnelsysteme anlegen können und täglich viel frisches Obst und Gemüse bekommen.“

Bis zu 3.750 Euro Strafe

Auf die ehemaligen Halter der Kaninchen könnte nun eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.750 Euro zukommen. Außerdem müssen sie laut Pfotenhilfe für die entstandenen Kosten aufkommen. So musste das männliche Tier kastriert werden.

Die Pfotenhilfe erhielt außerdem Hinweise, dass eine offenbar kranke und abgemagerte Katze ebenfalls von der Familie unversorgt zurückgelassen worden sei. Sie müsse jetzt von den Nachbarn gefüttert werden. Die Katze wurde vor zwei Jahren von anderen Nachbarn als unkastriertes Fundtier zur Pfotenhilfe gebracht. Auch das wurde damals der Behörde angezeigt. Außerdem wurde ein Hund gemeldet, der von der Familie aus Ungarn mitgebracht worden war. Es gilt die Unschuldsvermutung.

 


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