Anreize für Erwerbsarbeit fördern und Arbeitskraft fordern
BRAUNAU. Anstatt nur erhebliche Zahlungen an den Sozialhilfeverband zu leisten, sollten sich Gemeinden auch der potentiellen Arbeitskraft von Mindestsicherungsempfängern bedienen, schlägt der stellvertretende Leiter des AMS Braunau Stefan Seilinger vor. Dies hätte für beide Seiten Vorteile.

„Oberstes Ziel muss es sein, Anreize für Erwerbsarbeit zu fördern und den Einsatz der Arbeitskraft zu fordern“, erklärt Stefan Seilinger, und dazu müssten auch die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der stellvertretende Leiter des AMS Braunau bezieht sich dabei ganz konkret auf Bezieher der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“, die 2010 die Sozialhilfe ablöste. Vom Schülerlotsen über die Parkraumbewirtschaftung und dem Gemeindebauhof bis zum Reinigungsdienst – es gäbe viele Betätigungsfelder in der Gemeinde in denen auch Laien tätig sein könnten, betont Stefan Seilinger. Für ihn wäre es naheliegend, wenn sich die Gemeinden diesen potenziellen Arbeitskräften bedienen würden, denn sie finanzieren auch im erheblichen Maße, über Zahlungen an den Sozialhilfeverband, dieses soziale Auffangnetz.
Von diesem „Training on the Job“, also dem direkten Einstieg in eine Tätigkeit, können auch Mindestsicherungsbezieher profitieren, die im Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen möchten und natürlich auch sollen. „Es dient als Zwischenschritt zur Förderung der sozialen Teilhabe und um sich im Wettstreit um reguläre Beschäftigung – etwa bei lokalen Unternehmen – entsprechend in Position bringen zu können“, erklärt Seilinger. Es genüge nicht, monatlich fünf bis zehn Initiativbewerbungen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde einzufordern, sondern persönliche Netzwerke und Fürsprecher seien im Zusammenspiel mit dem AMS mögliche Treiber für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt. „Das fördert die Akzeptanz in der Bevölkerung und wenn sich die Biertischrhetorik rund um dieses Thema wandelt, wäre dies ein wünschenswerter Nebeneffekt“, betont Seilinger.


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