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Entlassung von Betriebsrat schlägt hohe Wellen (UPDATE: 23.03 10.30 Uhr)

Alexander Kobler, 22.03.2021 10:12

BRAUNAU. Die Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden eines Innviertler Traditionsunternehmens sorgt derzeit für Aufruhr. Nachdem die Gewerkschaft Bau-Holz OÖ schwere Vorwürfe aufgrund der Entlassung gegenüber der Braunauer Firma erhoben hatte, spricht der Geschäftsführer von einem persönlichen Kriegszug des gekündigten Betriebsrates gegenüber dem Unternehmen.

  1 / 2   Der Gekündigte soll die Geschäftsführung mit "Adolf" angesprochen haben. Symboldfoto: Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com

Update vom 23. März, 10.30 Uhr:

Nun hat sich aufgrund der öffentlichen Stellungnahme der Gewerkschaft Bau-Holz auch das betroffene Unternehmen erneut zu Wort gemeldet. Wie der Geschäftsführer des Braunauer Betriebs mitteilt sei der ehemalige Betriebsratsvorsitzende mit 74 Prozent Stimmenmehrheit in einer Betriebsversammlung von der Belegschaft in einer schriftlichen und geheimen Abstimmung am 10. März abgesetzt worden.

Es seien bezüglich der Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden drei Gerichtsverfahren anhängig, die laut Stellungnahme des Geschäftsführers allesamt noch nicht entschieden wurden. Demnach sei auch die Entlassung des betroffennen Mitarbeiters keineswegs vom Tisch. 

Außerdem würden im Braunauer Traditionsunternehmen alle arbeitsrechtlichen Vorschriften eingehalten, heißt es in der Stellungnahme. Seit Jahrzehnten habe es keinerlei Beanstandungen durch das Arbeitsinspektorat gegeben. 

Auch gegen das Bestehen eines Betriebsrates hege das Unternehmen keinerlei Einwände, leidglich gegen die Person des Betriebsratsvorsitzenden. „Es ist wirklich bedauerlich, dass sich eine Gewerkschaft in derart schwierigen Zeiten mit unwahren Behauptungen für eine Person einsetzt, die für das Amt eines Betriebsratsvorsitzenden derart ungeeignet ist“, führt der Geschäftsführer weiter aus.

Update vom 22. März, 14 Uhr:

Wie die Gewerkschaft Bau-Holz Oberösterreich in einer Pressemittelung bekanntgab, wird die fristlose Entlassung des Betriebsratsvorsitzenden vom Gericht nicht weiterverhandelt, der Richter habe heute das Verfahren geschlossen. „Das bedeutet, dass die Entlassung vom Tisch ist“, freut sich Harald Dietinger, Landessekretär der Gewerkschaft Bau-Holz. Auch zu den Vorwürfen bezüglich der firmeninternen Sonntagsarbeit des Braunauer Traditionsunternehmens bezog Dietinger nochmals Stellung: „Interessant, dass die Firma sich sogar dazu bekennt, dass regelmäßig an Sonntagen gearbeitet wird. Denn auch, wenn das die Beschäftigten freiwillig machen, so bleibt die Sonntagsarbeit dennoch illegal“, stell Dietinger klar. An maximal vier Sonntagen im Jahr dürfe überhaupt gearbeitet werden und das auch nur, wenn eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegen würde, die es beim betreffenden Unternehmen nicht gebe.

Ursprüngliche Artikel: 

Für Aufruhr sorgt derzeit die Entlassung eines Betriebsratsvorsitzenden eines Braunauer Traditionsunternehmens. In Folge dessen hat die Gewerkschaft Bau-Holz OÖ schwere Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber des Gekündigten erhoben. Per Whatsapp habe der Betriebsrat der Innviertler Firma von seiner fristlosen Kündigung erfahren. Laut der Gewerkschaft liege der Verdacht nahe, dass sich das Unternehmen mit Händen und Füßen gegen eine Arbeitnehmervertretung wehre, weil die Rechte der Beschäftigten mit Füßen getreten werden würden. Laut Harald Dietinger von der Gewerkschaft Bau-Holz sei im Unternehmen unter anderem regelmäßig unerlaubte Sonntagsarbeit angeordnet worden, teilweise keine Zuschläge bezahlt worden oder der Zeitausgleich für die Beschäftigten sei nachteilig berechnet worden. Diese Umstände hätte der Betriebsrat ändern wollen. 

Schwere Anschuldigung von Seiten der Gewerkschaft

„Es liegt der Verdacht nahe, dass man sich eines unbequemen Arbeitnehmervertreters entledigen will, der nicht davor zurückscheut, Fehler im Unternehmen aufzuzeigen“, so Dietinger. Die Kündigung sei laut Gewerkschaft nur auf Basis von Gerüchten über angebliche negative Aussagen des Mitarbeiters über das Unternehmen erfolgt. Außerdem sei bei einer rechtswidrig einberufenen Betriebsversammlung eine nicht rechtsgültige Abwahl des gesamten Betriebsratsgremiums inszeniert worden.

Firmenchef weist Vorwürfe entschieden zurück

Der Geschäftsführer des Braunauer Unternehmens weist die Vorwürfe der Gewerkschaft dagegen entschieden zurück. Es sei zwar richtig, dass der Betriebsratsvorsitzende entlassen wurde. Grund dafür war aber, dass dieser die Geschäftsleitung mit „Adolf“ in Anlehnung an Adolf Hitler bezeichnet habe, weil er trotz fehlender Rechtsgrundlage keine Dienstfreistellung, keinen Firmenwagen oder neue Vorhänge in seinem Betriebsratsbüro erhalten habe. „Außerdem wurde ein untragbares Fehlverhalten vor allem gegenüber den eigenen Arbeiterkollegen an den Tag gelegt. Dieses Fehlverhalten hat er seit Gründung des Betriebsrates Anfang 2020 laufend gesetzt und trotz wiederholter Aussprachen mit der Geschäftsleitung und unter Anwesenheit von Vertretern der Sozialpartner nicht unterlassen“, so der Firmenchef in seiner Stellungnahme weiter.

Betriebsrat soll persönlichen Kriegszug gestartet haben

Nach mehrmaligem Fehlverhalten gegenüber seinem Arbeitgeber und auch seinen Kollegen habe der ehemaligen Betriebsratsvorsitzende einen persönlichen Kriegszug gegen das eigene Unternehmen gestartet. Auch ein klärendes Gespräch im vergangenen November mit Vertretern der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft, der Geschäftsführung und der Rechtsanwaltskanzlei Puttinger Vogl aus Ried habe nicht den erhofften Erfolg gebracht, um dem ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden eine neue Chance zu geben.

„Der 'Pint of no return' wurde spätestens dann überschritten, als der Geschäftsführer in abfälliger Art und Weise mit der Bezeichnung 'Adolf' vor Dritten bezeichnet wurde“, so der Firmenchef. 

Entsprechende Aufnahmen via Mobiltelefon seien der Geschäftsleitung zugespielt worden, die in Folge dessen die Entlassung erklärt habe. Außerdem wurde eine Klage beim Landesgericht Ried auf Zustimmung zur Entlassung eingebracht.

Beklagter verweigert Abspielen von Tonbandbeweisen

Mittlerweile sei das Verfahren beim Landesgericht Ried anhängig. Der beklagte Betriebsratsvorsitzende hat im Verfahren seine Zustimmung auf das Vorspielen der Tonbandbeweise, auf denen seine Hasstiraden und Beleidigungen zu hören sein sollen, verweigert, was eine unnötige, das Unternehmen belastende, Verfahrensfortführung zur Folge habe, heißt es in der Stellungnahme des Unternehmens. 

Zudem hätten die Arbeiter auf eigenen Wunsch in einer Wahl mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit für die Enthebung des Betriebsrat gestimmt. 

Anschuldigungen in Zeiten wie diesen seien absolut unverständlich

Für den Firmenchef sei es außerdem unverständlich in Zeiten einer globalen Krise solche kreditschädigenden Behauptungen zu verbreiten. „Jedes Unternehmen kämpft aktuell ums Überleben und damit um Arbeitsplätze. In einer solchen Zeit ein österreichisches Traditionsunternehmen mit Falschaussagen durch ein offizielles Organ wie die Gewerkschaft Bau-Holz Oberösterreich auf öffentlichen Weg derart zu gefährden, ist absolut unverständlich“, erklärt der Firmenchef in seiner Stellungnahme weiter.

„Wenn wir den Verdacht haben, dass sich ein Betrieb mittels gezielter Falschinformation und Verunsicherung der Belegschaft eines Betriebsrats entledigen will, dann wird dieser Betrieb unseren erbitterten Widerstand ernten“, stellt Dietinger von der Gewerkschaft dagegen klar.


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