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Für höheres Rehabilitationsgeld bis vor Obersten Gerichtshof gezogen

Alexander Kobler, 26.08.2021 16:02

BEZIRK BRAUNAU. Um für eine Arbeitnehmerin ein höheres Rehabilitationsgeld zu erkämpfen, zog die Arbeiterkammer Braunau bis vor den Obersten Gerichtshof. Mit Erfolg, denn letztlich wurde der Frau ein höheres Reha-Geld zuerkannt.

Stefan Wimmer ist Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Braunau. (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart)
Stefan Wimmer ist Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Braunau. (Foto: AK OÖ/Wolfgang Spitzbart)

Einer damals 53-jährigen Arbeiterin aus dem Bezirk Braunau wurde im Dezember 2018 ein Rehabilitationsgeld aufgrund von gesundheitlichen Problemen zugesprochen. Laut Gutachten war sie vorübergehend nicht arbeitsfähig. Das Problem war jedoch, dass die Frau vor ihrer Erkrankung zwei Teilzeit-Arbeitsverhältnisse hatte, bei einem davon war aber die Entgeltfortzahlung bereits ausgelaufen. Damit war für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) klar, dass nur die zuletzt bezogene Entgeltfortzahlung für die Bemessung des Reha-Geldes relevant war. Für die Arbeiterkammer stellte sich der Sachverhalt aber anders dar: „Der Anspruch auf das Reha-Geld kann nicht vom vorherigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung abhängig sein, weil sich dieser ja vom Beginn des jeweiligen Arbeitsverhältnisses bemisst. Vielmehr muss sich, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse vorliegen, der Anspruch an allen zuletzt aufrechten Arbeitsverhältnissen orientieren und messen“, erklärt AK-Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer. Eine erste Klage der AK beim Arbeits- und Sozialgericht blieb zunächst ohne Erfolg.

Fall ging durch mehrere Instanzen

Die Arbeiterkammer ging aber in Berufung und der Fall ging zum Oberlandesgericht Linz (OLG), wo der Berufung Folge gegeben und das angefochtene Urteil aufgehoben wurde. Nachdem der Fall schließlich vor dem Obersten Gerichtshof landete und dieser sich der Rechtsmeinung der Arbeiterkammer anschloss, entschied das Arbeits- und Sozialgericht in Ried schließlich im Sinne des OGH-Beschlusses und erkannte der Frau ein höheres Reha-Geld auf Basis beider Beschäftigungsverhältnisse zu. Die ÖGK musste daraufhin einen neuen Bescheid ausstellen.


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