Streit über die Nutzung der Salzachbrücke vor Gericht
Hochburg-ACH/BURGHAUSEN. Um den Verkehr am Stadtplatz von Burghausen zu beruhigen, beschloss die Stadt Anfang 2021, eine Einbahnregelung auf der Salzachbrücke einzuführen. Diese Regelung führte jetzt zu einem Fall vor Gericht.
Aufgrund der Einbahnregelung kann die Salzachbrücke nur noch von Österreich aus überquert werden. Dadurch entstehen zum Leidwesen der Anrainer in Hochburg-Ach Umwege über bisher kaum befahrene Straßen und ein hohes Verkehrsaufkommen. Ein österreichischer Pendler, der aufgrund der besonderen Verkehrsregelung auf dem Rückweg jedes Mal einen Umweg auf sich nehmen muss, hat Klage eingereicht, wodurch der Fall nun beim Verwaltungsgericht München behandelt wird.
Urteil noch unklar
Am Mittwoch, 9. März, sahen sich drei Richter bei einem Lokalaugenschein die Situation vor Ort an. Der Bürgermeister von Hochburg-Ach, Martin Zimmer (ÖVP), will keinesfalls einen Streit: „Es wird von unserer Seite aus sicherlich keinen Streit mit der bayrischen Nachbargemeinde Burghausen geben. Wir haben beschlossen, dass keine öffentlichen Geldmittel in die Hand genommen werden, um gegen die Stadt Burghausen zu klagen“, stellt Zimmer klar. Ein Urteil ist bis dato noch nicht gefallen.
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